erneute Abgabe eV
Ich habe gehört, dass man eine erneute Abgabe der eV beantragen kann, wenn der Schuldner ein Gewerbetreibender ist, da er ja laufende Geschäftsbeziehungen hat. Hat den Fall schon mal jemand gehabt. Wie lautet die Begründung gegenüber dem Gerichtsvollzieher?
- Klopfer
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gehabt bisher nicht. Aber versuche es doch einfach. Als Begründung würde ich reinsetzen "Da bekannt ist, dass der Schuldner ein Gewerbe unterhält ist davon auszugehen, dass er laufende Einnahmen sowie neue Aufträge hat. Es wird daher die erneute Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt um eine Neuaufstellung der offenen Außenstände des Schuldner zu erhalten"
Nun halt nicht so Wort wörtlich aber so in dem Sinne...
Nun halt nicht so Wort wörtlich aber so in dem Sinne...
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