Hallöchen
ich hab mal eine Frage bezüglich verjährter Verzugszinsen aus einem Vollstreckungsbescheid der aus dem jahre 2004 datiert.
Ich möchte heute einen Zwangsvollstreckungsauftrag erstellen, da ich in Erfahrung gebracht habe, dass die Schuldnerin (eine GmbH) wieder zu Geld gekommen ist. Aus dem Titel wurde noch nie vollstreckt und er ist aus dem Jahr 2004. Die Zinsen der HF sind wohl verjährt. Würdet Ihr diese trotzdem mit in den ZVA nehmen oder wie macht man dass?
Vielen Dank
Sonja
Verjährung von Verzugszinsen
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Aber kann man es denn nicht wenigstens versuchen?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Nix verjährt automatisch. Die Verjährung ist eine Einrede, die ausdrücklich erhoben werden muss.
Also: Ganze Forderung mit Zinsen, Kosten, HF usw. in den ZV-Auftrag mit reinpacken. Wenn der Schuldner dann Verjährung erhebt isses Pech wg. den Zinsen, macht er es nicht, ist die Verjährung wieder für 3 Jahre unterbrochen.
Also: Ganze Forderung mit Zinsen, Kosten, HF usw. in den ZV-Auftrag mit reinpacken. Wenn der Schuldner dann Verjährung erhebt isses Pech wg. den Zinsen, macht er es nicht, ist die Verjährung wieder für 3 Jahre unterbrochen.
also in dieser hinsicht bin ich doch wohl etwas schuldnerfreundlich. also mache ich das jetzt in zukunft auch nicht mehr. danke
Dass Du ne ganz Liebe bist, wissen wir ja Janin. Aber bitte doch nicht zu den Schuldnern! Nur zu den Gläubigern, Mdt., Chefs, Freunden und uns!
ist ja ok. aber weils nun mal verjährt ist, dachte ich, dass ich das so machen muss. zukünftig werde ich das natürlich nicht mehr machen.