ZV gegen WEG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blub
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#1

10.01.2008, 13:58

Halli hallo,

mal eine Frage:

Geh ich richtig in der Annahme, dass ich bei der ZV gegen eine WEG 2 Möglichkeiten habe

1. ZV gegen alle WEG-Mitglieder
2. ZV gegen vereinzelte WEG-Mitglieder?
Janin

#2

10.01.2008, 14:01

hast du keine bankverbindung von der weg??
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icerose
...ist hier unabkömmlich !
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#3

10.01.2008, 14:01

Wenn im Titel was von Gesamtschuldnern steht, dann ja!!
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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mokey1
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#4

10.01.2008, 14:42

:zustimm meinen Vorrednerinnen.

Ich nehm auch meistens das WEG-Konto.

Gibt ja so viele kleine Fische in den WEG´s, die ja nur so eben ihre Wohnungen halten können. Und man kann ja mal an die geraten und das Geld zum Fenster rauswerfen.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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