Neue Anschrift der Schuldnerin

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kichererbse
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#11

10.01.2008, 11:06

Und ich finde, dass das der gleiche Aufwand ist, wie ein neuer ZV-Auftrag. Ein paar mal Klick und ausdrucken. Dann muss man sich nicht noch was aus den Fingern saugen.

Der kann ja auch direkt an den bekannten GVZ.
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Nikita

#12

10.01.2008, 11:09

@broymi

das ist wohl richtig ;-) aber erstens kommt es drauf an, was man für ein programm hat und man überhaupt eines hat *g* und zweitens, wenn ich ein einfaches anschreiben mache, laufe ich nicht gefahr, dass mir das programm wieder zv-gebühren einbucht ;-) denn ich muss das dann bei ra-micro erst umstellen, dass keine gebühren gebucht werden sollen und das kann man schon mal vergessen im eifer des gefechtes ;-)
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Kichererbse
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#13

10.01.2008, 11:16

Soll ich jetzt mal mit meinen RA-Win 2000 angeben? Da gibst so tolle Kästchen, die ich nur anklicken muss und der Computer arbeitet von selber

*zurücklehnsonnegenießundcoktailschlürf*
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Nikita

#14

10.01.2008, 11:18

*LOL* schöööönnnn!!!!!
naja bei ra micro musste im prinzip auch nur anderes fensterchen öffnen und die berechnung rausnehmen. aber da denkt man halt nicht immer dran. vor allen dingen, weil ja sonst immer die kosten gebucht werden müssen *ggg*
aber hauptsache es funktioniert ;-)
HIMI
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#15

10.01.2008, 12:58

es macht aber einen Unterschied in den GV-Kosten, jedenfalls war das früher mal so.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Tine
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#16

10.01.2008, 13:12

Ich kann mich Nikita nur anschließen. Ich mache das auch so. Einfaches Anschreiben an GV mit der Bitte um Fortsetzung der ZV und aktuelles Forderungskonto beifügen.
LG Tine
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