Hallo Zusammen,
ich habe zwei Fragen
Ich habe einen PfüB beantragt und auch erhalten. Das Gericht hat die Zustellung an den Drittschuldner (eine Bank) veranlasst. Die Bank hat nun sagen wir 1010,00 EUR ausbezahlt.
1. Muss der PfüB nicht durch den GV der Bank zugestellt werden? Denn vom GV habe ich bis dato keine Rechnung dafür erhalten?
2. Die Bank hat statt 1000,00 EUR eben 1010,00 EUR ausbezahlt und damit 10,00 EUR zuviel. Was mache ich damit. Kann ich ja nicht verbuchen?
Bis dann
Karin
PfüB - Überbezahlung
Wart ab bis du die Rechnung vom GVZ hast... die Bank hat die ZUstellkosten schon mit reingenommen denk ich.
- Kerstinchen
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Hallöle Karin 123!
Der GVZ schickt Dir eine Ausfertigung des Beschlusses nebst Zustellnachweis zurück. Gleichzeitig wird er auch seine Kosten mitteilen. Dieses Schreiben würde ich auch auf jeden Fall abwarten.
Lieben Gruß,
Kerstinchen
Der GVZ schickt Dir eine Ausfertigung des Beschlusses nebst Zustellnachweis zurück. Gleichzeitig wird er auch seine Kosten mitteilen. Dieses Schreiben würde ich auch auf jeden Fall abwarten.
Lieben Gruß,
Kerstinchen
- butterflybabe
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Schlaue Drittsculdner machen das, erspart Zeit. GV-Kosten sind ja auf der Zustellungsurkunde vermerkt.Wart ab bis du die Rechnung vom GVZ hast... die Bank hat die ZUstellkosten schon mit reingenommen denk ich.
Momentan würd ich das auf FG buchen udn abwarten.
Der DS weiß vom GVZ, was an Zustellkosten entstanden sind und manche überweisen die Zustellkosten dann gleich mit der Forderung mit. Es kann manchmal Wochen dauern, bis die Kostenrechnung und der PfÜb mit Zustellungsvermerk vom GVZ zurückkommen.
Entweder: Abwarten, bis Unterlagen von GVZ da sind oder rufe bei Gericht an, frage, wer zuständiger GVZ ist und rufe bei diesem an, damit er Dir die Höhe der Zustellkosten sagen kann. Dann kannst Du die gleich in Dein Forderungskonto einbuchen und mit Mdt. abrechnen.
Entweder: Abwarten, bis Unterlagen von GVZ da sind oder rufe bei Gericht an, frage, wer zuständiger GVZ ist und rufe bei diesem an, damit er Dir die Höhe der Zustellkosten sagen kann. Dann kannst Du die gleich in Dein Forderungskonto einbuchen und mit Mdt. abrechnen.
- butterflybabe
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Nochmals Foko kontrollieren und dann ggf. noch etwas zurückerstatten.Zurücküberweisen?
Hallo,
falls es noch aktuell ist bei dir.
Bei uns hatte ein Drittschuldner auch mehrere hundert Euro zuviel überwiesen, ich hatte das Foko geprüft, dem Drittschuldner die Überzahlung mitgeteilt und um Mitteilung einer Bankverbindung gebeten, wo Überzahlung zurücküberwiesen werden sollte.
Währenddessen hatte ich definitive Überzahlung als FG gebucht.
falls es noch aktuell ist bei dir.
Bei uns hatte ein Drittschuldner auch mehrere hundert Euro zuviel überwiesen, ich hatte das Foko geprüft, dem Drittschuldner die Überzahlung mitgeteilt und um Mitteilung einer Bankverbindung gebeten, wo Überzahlung zurücküberwiesen werden sollte.
Währenddessen hatte ich definitive Überzahlung als FG gebucht.
Liebe Grüße
Muzel
Muzel