PfüB - Überbezahlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Karin123
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#1

09.01.2008, 18:46

Hallo Zusammen,

ich habe zwei Fragen

Ich habe einen PfüB beantragt und auch erhalten. Das Gericht hat die Zustellung an den Drittschuldner (eine Bank) veranlasst. Die Bank hat nun sagen wir 1010,00 EUR ausbezahlt.

1. Muss der PfüB nicht durch den GV der Bank zugestellt werden? Denn vom GV habe ich bis dato keine Rechnung dafür erhalten?

2. Die Bank hat statt 1000,00 EUR eben 1010,00 EUR ausbezahlt und damit 10,00 EUR zuviel. Was mache ich damit. Kann ich ja nicht verbuchen?

Bis dann

Karin
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Bino
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#2

09.01.2008, 18:51

Du wirst aber noch die Rechnung vom GV erhalten, vielleicht ist er nur noch nicht dazu gekommen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Moni82

#3

09.01.2008, 18:59

Wart ab bis du die Rechnung vom GVZ hast... die Bank hat die ZUstellkosten schon mit reingenommen denk ich.
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Kerstinchen
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#4

09.01.2008, 19:03

Hallöle Karin 123!

Der GVZ schickt Dir eine Ausfertigung des Beschlusses nebst Zustellnachweis zurück. Gleichzeitig wird er auch seine Kosten mitteilen. Dieses Schreiben würde ich auch auf jeden Fall abwarten.

Lieben Gruß,

Kerstinchen
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butterflybabe
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#5

09.01.2008, 19:06

Wart ab bis du die Rechnung vom GVZ hast... die Bank hat die ZUstellkosten schon mit reingenommen denk ich.
Schlaue Drittsculdner machen das, erspart Zeit. GV-Kosten sind ja auf der Zustellungsurkunde vermerkt.

Momentan würd ich das auf FG buchen udn abwarten.
Kimmy

#6

09.01.2008, 20:46

Der DS weiß vom GVZ, was an Zustellkosten entstanden sind und manche überweisen die Zustellkosten dann gleich mit der Forderung mit. Es kann manchmal Wochen dauern, bis die Kostenrechnung und der PfÜb mit Zustellungsvermerk vom GVZ zurückkommen.
Entweder: Abwarten, bis Unterlagen von GVZ da sind oder rufe bei Gericht an, frage, wer zuständiger GVZ ist und rufe bei diesem an, damit er Dir die Höhe der Zustellkosten sagen kann. Dann kannst Du die gleich in Dein Forderungskonto einbuchen und mit Mdt. abrechnen.
Karin123
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#7

11.01.2008, 22:42

Nachdem dann heute die REchnung vom GV gekommen ist, habe ich eine weitere Zahlung des Schuldner von ca. 30 € auf dem Konto.

Damit habe definitiv eine Überbezahlung, was mache ich nun damit?
Jimmy
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#8

12.01.2008, 13:52

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butterflybabe
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#9

12.01.2008, 14:33

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Nochmals Foko kontrollieren und dann ggf. noch etwas zurückerstatten.
Muzel
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#10

15.01.2008, 16:03

Hallo,

falls es noch aktuell ist bei dir.

Bei uns hatte ein Drittschuldner auch mehrere hundert Euro zuviel überwiesen, ich hatte das Foko geprüft, dem Drittschuldner die Überzahlung mitgeteilt und um Mitteilung einer Bankverbindung gebeten, wo Überzahlung zurücküberwiesen werden sollte.

Währenddessen hatte ich definitive Überzahlung als FG gebucht.

:wink2
Liebe Grüße
Muzel
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