Insolvenzverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#1

09.01.2008, 16:37

Hi! Wir haben ein MA-EHepaar, das beide Schulden haben. Meine Frage ist - geht ein Insolvenzverfahren für beide in so einem Fall? Das Problem ist auch, sie haben den Beratungsschein nur aus den NAmen des Ehemannes... Hilfe!
MagFly
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 01.11.2007, 12:06
Software: RA-Micro

#2

09.01.2008, 16:49

Nein, ein Inso-Verfahren für beide Eheleute geht nicht. Ihr müsst für beide einzeln das Inso-Verfahren einleiten.

Wir legen hier immer auch gleich zwei Akten an, damit ja nichts durcheinander gerät.

Wegen dem Beratungshilfeschein würde ich die Mandantin nochmal zu Gericht schicken um sich einen ausstellen zu lassen. Wenn ihr noch nichts in der Sache gemacht habt, dann dürfte es eigentlich noch gehen
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#3

10.01.2008, 07:57

:zustimm
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#4

10.01.2008, 08:11

Oh! Gut, dass ich nachgefragt habe...Vielen Dank für die Hilfe!
Antworten