Hallo Ihr Lieben!
Wie bezeichne ich es genau im Pfüb, wenn ich den Anspruch des Schuldners auf Krankengeld von einer KV pfänden möchte?
Kann ich dabei groß was falsch machen?
Bezeichnung des pfändbaren Anspruchs im Pfüb bei Krankengeld
- blauekaros
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universium und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universium bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
[img]http://www.cosgan.de/images/midi/haushalt/k020.gif[/img]
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- mokey1
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also ich schreibe immer;
auf Zahlung der gesamten pfändbaren Krankenleistungen
und gebe ansonsten die Standartparagraphen etc. an.
Bei mir sind die bislang immer durch gegangen.
auf Zahlung der gesamten pfändbaren Krankenleistungen
und gebe ansonsten die Standartparagraphen etc. an.
Bei mir sind die bislang immer durch gegangen.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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- blauekaros
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Danke für die Antwort Mokey. Ich dachte schon meine Frage sei so schwierig oder vielleicht sogar so dämlich, dass sie keiner Antwort wert sei.
Standard §§ lt. Vordruck nehme ich an und vielleicht zusätzlich noch der § 850b Abs. 4 ZPO oder noch mehr?
Standard §§ lt. Vordruck nehme ich an und vielleicht zusätzlich noch der § 850b Abs. 4 ZPO oder noch mehr?
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- Schlaubi wieder da
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Schreibs so:
Zahlung von Krankengeld gemäß den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO i. V. m. der Tabelle zu § 850 c ZPO (54 IV SGB).
Zahlung von Krankengeld gemäß den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO i. V. m. der Tabelle zu § 850 c ZPO (54 IV SGB).
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
- butterflybabe
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Unserer ist so ähnlichZahlung von Krankengeld gemäß den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO i. V. m. der Tabelle zu § 850 c ZPO (54 IV SGB).
- blauekaros
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an alle!
Habe Pfüb und vorl. Zahlungsverbot jetzt endlich fertig. Ich hoffe, dass alles glatt geht.
War sogar alles gar nicht so schlimm, nachdem es so super erklärt wurde. Mal sehen, ob das nächste jetzt auch 10 Jahre auf sich warten lässt ...
Habe Pfüb und vorl. Zahlungsverbot jetzt endlich fertig. Ich hoffe, dass alles glatt geht.
War sogar alles gar nicht so schlimm, nachdem es so super erklärt wurde. Mal sehen, ob das nächste jetzt auch 10 Jahre auf sich warten lässt ...
Zwei Dinge sind unendlich, das Universium und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universium bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
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