Sicherungshypthek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tine1978
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#1

09.01.2008, 10:01

Hallo, stehe gerade auf dem Schlauch und weiß absolut nicht weiter.

Habe vom Gericht folgendes Schreiben erhalten:

"wird bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom .. mitgeteilt, daß zu Gunsten der ... in Abt. III des Grundbuches von ... die unter lfd. Nr. 9-12 verzeichneten Sicherungshypotheken eingetragen sind. Diese Rechte gehen der bestrangig betreibenden Gläubigerin --- im Rang nach und würden somit erlöschen."

Kann jemand was damit anfangen? Heißt daß, daß wenn das Grundstück versteigert wird unsere Hypotheken gelöscht werden?

Danke schon mal an dieser Stelle für Eure Hilfe!
StineP

#2

09.01.2008, 10:05

Das bedeutet, dass jemand vor euch da war. Wenn das Grundstück versteigert wird, würde nicht so viel Erlös rausspringen, dass eure Forderung getilgt werden würde. Das ist damit gemeint.

Haben die euch gefragt, ob ihr den Antrag zurücknehmen wollt?
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Tine1978
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#3

09.01.2008, 10:19

Ne, da wir ja nicht die Versteigerung beantragt haben. Das waren andere.

Vielen lieben Dank für Deine prompte Antwort.
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