Nachbesserung/Ergänzung eV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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tweety79
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#1

08.01.2008, 17:29

Hallo Ihr Lieben,

erst einmal wünsche ich Euch allen noch frohes und gesundes neues Jahr.

Nach langer Urlaubszeit (1 Monat) muss ich jetzt erst wieder so langsam in den Alltag hineinfinden. Daher auch gleich meine Frage:

Ich habe hier eine Akte, wo der Schuldner im Oktober 2005 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Er gibt dort an, dass er selbständiger Versicherungsvertreter sei, jedoch kein Einkommen erzielt. Wie geht denn sowas??? Auch bei Auftraggeber hat er keine Angaben gemacht bzw. keine Aufträge angegeben. Kann/Soll man so etwas glauben? Also ich glaub das beim besten Willen nicht. Ein Versicherungsvertreter ohne Aufträge und Einkommen, pah. Nun habe ich zunächst an die Nachbesserung der eV gedacht. Liege ich damit richtig? Reicht hierzu ein Schreiben an den GV mit Fragen aus oder muss das richtig ein Antrag wie bei der Ergänzung sein? Aber bei der Nachbesserung fallen doch keine Gebühren an (hab ich schon hier gelesen). Ein Konto, zwar ohne Nummer, aber immerhin die Bank, hat er angegeben mit 0,00 EUR. Aber Chef will keine Kontenpfändung. Will Geld sparen. Ansonsten hat er nur noch angegeben, dass er eine Unfallrente in Höhe von 217,00 EUR bezieht. Aber die dürfte unpfändbar sein. Oder?

Was soll ich nun tun???
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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pasc1976
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#2

08.01.2008, 17:35

An Deiner Stelle würde ich den guten Mann mal anschreiben und um Klärung bitten. Weise Ihnen direkt darauf hin, dass die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar ist und ggf. mit Freiheitsstrafe geahndet wird. Außerdem ist das Protokoll ja bereits zwei bzw. drei Jahre alt und die Angaben damit längst überholt. Setze ihm eine kurze Frist, Dir die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Kimmy

#3

08.01.2008, 17:46

Es kann schon sein, dass jemand Selbstständiges kein Einkommen erzielt, weil keine Auftraggeber da sind. Wenn Du nachweisen kannst, dass diese Angabe falsch ist, dann kannst du eine Nachbesserung der eV beantragen. Du musst das aber schon nachweisen können, eine Vermutung reicht hierfür nicht aus. Die Kontonummer benötigst Du ja nicht unbedingt, wenn Dir die Bank bereits bekannt ist. Hierfür könntest Du jedoch m.E. eine Nachbesserung beantragen.
Wenn Dein Chef jedoch Geld sparen möchte, verstehe ich nicht so ganz, weshalb er überhaupt eine Nachbesserung haben möchte.
Ich würde in Deinem Fall den Schuldner zur Ratenzahlung auffordern und dann im Oktober 2008 eine neue Abgabe der eV beantragen.
Tiss
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#4

08.01.2008, 17:47

Dem kann ich mich nur anschließen. In einem mir vorliegenden EV-Formular gibt es ein Feld: "Ich habe keinerlei Einkommen. Meinen Lebensunterhalt bestreite ich wie folgt."
Wenn man eine EV bekommt, in dem jegliches Einkommen bestritten und dieses Feld leer gelassen wird, kann man ja den GVZ mal anrufen. Aber nach zwei Jahren ...?
LG Tiss
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#5

08.01.2008, 17:48

Die eidesstattliche Versicherung muss gar nicht falsch gewesen sein. Kann doch sein, daß er tatsächlich zu dem Zeitpunkt, als er die e.V. abgegeben hat keine Aufträge und somit keine Einnahmen hatte.

Wenn er selbständiger Versicherungsvertreter ist und längere Zeit krank gewesen ist, kann das schonmal passieren. So ein Vermögensverzeichnis ist ein aktueller Ist-Bestand. Die Zukunft oder die Vergangenheit finden dahin leider keine Erwähnung und Berücksichtigung.

Da der Schuldnerschutz ohnehin im Oktober 2008 abläuft würde ich gar nichts weiter veranlassen und dann im Oktober 2008 erneut die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einleiten.
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Zauberdrops
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#6

08.01.2008, 18:58

Tja... die Frage ist, ist er als Versicherungsvertreter komplett selbständig, oder arbeitet er irgendwo auf Provisionsbasis mit einer großen Versicherung zusammen?!

Aber ansonsten stimme ich Preußi zu: Mach gar nix, warte bis Oktober 2008 und sieh zu, dass du die erste bist, um dem Typen die e.V. abzuluchsen.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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HIMI
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#7

08.01.2008, 19:10

Hast Du im Internet mal nach dem Schuldner geforstet? Das ist mitunter sehr erhellend und zu empfehen. Hat er vielleicht eine Homepage? Taucht er in örtlichen Gewerbeseiten auf? Das wäre ein Hinweis auf geschäftliche Betätigung und Du könntest uU ohne Abwarten der Schutzfrist erneute Abgabe der EV beantragen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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tweety79
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#8

08.01.2008, 20:16

Vielen Dank für Eure Tips und Hinweise. Ich werde morgen gleich noch mal die Akte durchforsten. Im Internet habe ich noch nicht nach dem Schuldner gesucht (mach ich sonst eigentlich immer) Aber diesmal hab ich mich so auf die Nachbesserung versteift bzw. Kontenpfändung. Dabei hab ich auch das Datum der eV aus den Augen verloren. Selbstverständlich wäre es sinnvoller, den Ablauf der 3 Jahres-Frist abzuwarten. Auf die paar Monate kommt es dann auch nicht mehr an. Werde das ganze vorher mit dem Mandanten besprechen, denn Chef weiß eh nicht so richtig Bescheid.

Danke noch mal und einen schönen Abend noch :lol:
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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