PfÜb Genossenschaftsanteile

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jule
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 17.07.2006, 18:48

#1

08.01.2008, 15:41

Wie pfändet man Wohnungsgenossenschaftsanteile? Hat jemand eine Idee (vielleicht auch mit Muster)? Werde aus den Büchern nicht schlau...
Danke schon mal!
StineP

#2

08.01.2008, 15:48

Geb ich dir:

Wegen dieser Ansprüche sowie wegen der Kosten dieses Beschlusses und seiner Zustellung werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners
gegen Genossenschaft, vertreten durch den Vorstand, (Drittschuldnerin)
 auf Auszahlung des dem Schuldner bei der Auseinandersetzung mit der Genossenschaft zukommenden Guthabens (Geschäftsguthabens),
 auf laufende Auszahlung seiner Gewinnanteile,
 auf Vergütungsansprüche, die dem Genossen aus Mitgliedergeschäften zustehen (Warenrückvergütung),
 auf Auszahlung seines Anteils an einem Reservefonds und
 auf Auszahlung seines Anteils am Vermögen der Genossenschaft im Falle der Liquidation
gepfändet.
Der Drittschuldnerin wird verboten, an den Schuldner zu zahlen.
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche, insbesondere der Einziehung, zu enthalten.
Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.
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