PfÜB, falscher Gläubiger

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Gast

#1

08.01.2008, 15:08

Hallo,
meine Frage:
Haben PfÜB gemacht, dieser wurde erlassen, Schuldner legte nun Erinnerung ein, weil: Gläubiger - gemäß Titel - ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn ... (also nicht nur Herr ...). Kann die Gläubigerbezeichnung im PfÜB berichtigt werden???
Vielen Dank!!!
HIMI
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#2

08.01.2008, 15:21

das kommt auf den Umfang der Berichtigung an. Aus Michael Meier wird nicht Paulchen Schmidt. Wenn es aber nur darum geht, daß der Gläubiger nicht ganz vollständig bezeichnet ist, sehe ich da eigentlich kein Problem.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Gast

#3

08.01.2008, 15:58

Danke für die prompte Antwort. Ich denke auch, dass die Gläubigerbezeichnung im PfÜB einfach nur berichtigt werden muss, da der Titel ja auf den richtigen Gläubiger lautet???!!!
StineP

#4

08.01.2008, 16:02

Moment.... Also - wenn es sich hier nur um den Insolvenzverwalter handelt, der über das Vermögen des Gläubigers handelt, dann kannst du die Bezeichnung einfach ändern.

Gericht hat ja offensichtlich auch nur geschrieben: Gläubiger heißt so und nicht so.

Schreibst dem Gericht zurück: Haben Sie recht - bitte umbenennen.

Herr Sowieso als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Sowieso
- Gläubiger
Gast

#5

08.01.2008, 16:33

Werde nun beim Gericht die Änderung bzw. Berichtigung der Bezeichnung beantragen. Allerdings kommen wohl nun die Kosten der Erinnerung des Schuldners auf uns zu???
Kimmy

#6

08.01.2008, 17:49

Für einen RA, der den SChuldner vertritt, fällt hierfür eine 0,3 Gebühr Nr.3309 VV RVG an. Was dem Schuldner jetzt da für Kosten entstanden sein sollen, weiß ich nicht. Die Erinnerung ist meines Wissens gerichtsgebührenfrei, von daher dürften keine Kosten auf euch zukommen.

Und ansonsten: Die Berichtigung des PfÜbs einfach beantragen. Nachdem Herr soundso drin steht und es eigentlich heißen müsste, Insolvenzverwalter des Herrn soundso, sehe ich hierin ebenfalls kein Problem.
Viel Erfolg!
Gast

#7

09.01.2008, 17:14

Danke für die Tipps! Habe nun den Berichtigungsantrag gestellt. :)
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Klopfer
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#8

09.01.2008, 17:40

Stell einen Berichtigungsantrag und packe neue Ausfertigungen etc. mit dabei. Also hatte ich auch schon und hat geklappt :)
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