HILFE! Vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#11

08.01.2008, 16:20

Einfach auf den Titel abstellen.

Hast du zwei Titel: zwei Pfübs... Ein Titel mit Kindes- und Ehegattenunterhalt: 1 Pfüb
Andreas

#12

08.01.2008, 16:52

Auch, wenn es zwei Titel sind, denke ich, sollte man doch im Regelfall einen PfÜB machen können.

Hat man einen Titel Unterhalt für die Mutter und einen Titel Unterhalt für die Kinder, vertr. d. d. Mutter, sollte es eigentlich doch unbürokratisch gehen in einem Aufwasch ?

Oder steh' ich jetzt grad auf'm Schlauch ?

@Blauekaros:

Ok, mal im Schweinsgalopp:

Einen PfÜB mit Zahlungsverbot unter RA-Micro machste so :

1. PfÜB oft genug ausdrucken
- 4x für's Gericht
- 1x für die Akte
- 2x für Zahlungsverbot SChuldner
- 2x für Zahlungsverbot Drittschuldner

2. Dann weiter wie folgt :
2.1 Vier mal den PfÜB-Antrag, dahinter die Original-ZV-Unterlagen, tackern, 15 € einzahlen (Gerichtskostenfreistempler), raus damit

2.2 Zustellungsauftrag an EUER Amtsgericht

Muster:
an die GV-Verteilerstelle

NEUER ZUSTELLUNGSAUFTRAG

S.g.H. OGV,

anbei erhalten Sie vorläufige Zahlungsverbote mit dem Auftrag, diese an Drittschuldner und Schuldner zuzustellen. Entstehende Kosten können im Lastschriftverfahren erhoben werden.

MfG
Das 2 x ausdrucken.

2.3 Zahlungsverbote machen
Dazu:
In Word Anschreiben an Drittschuldnerin aufrufen, *textz15 reinknallen, 3x ausdrucken
Anschreiben an Schuldner, *textz15, 3x drucken

Falls Ihr *text15 nicht habt:
VORLÄUFIGES ZAHLUNGSVERBOT!

Als Bevollmächtigte des Gläubigers benachrichtigen wir hiermit Drittschuldner und Schuldner gemäß § 845 ZPO von der bevorstehenden Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner gemäß dem in Kopie beigefügten Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Die Pfändung steht bevor wegen der dort genannten GESAMTFORDERUNG zuzüglich weiterer Zinsen und Gerichts- und Zustellkosten. Dieser beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem Drittschuldner in Kürze zugestellt werden.

Diese Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes (§§ 845, 930 ZPO).

Der Drittschuldner wird aufgefordert, nicht an den Schuldner zu leisten.

Der Schuldner wird aufgefordert, jegliche Verfügung über die zu pfändende Forderung zu unterlassen, diese insbesondere nicht einzuziehen.

Der Drittschuldner wird im Interesse einer raschen und vereinfachten Abwicklung gebeten, binnen zwei Wochen hierher zu erklären, ob er die gepfändete Forderung anerkennt und zur Leistung bereit ist.

Hochachtungsvoll


Rechtsanwalt
2.4 Zusammenheften Zahlungsverbote
1 Blatt Zustellungsauftrag an GV-Verteilerstelle, bleibt alleine
1 x Zahlungsverbot an DS, kompletten PfÜB-Antrag dahintertackern
das gleiche nochmal (an DS)
1 x Zahlungsverbot an Schuldner, kompletten PfÜB-Antrag dran
das gleiche nochmal (an Schuldner)

Den ganzen Packen 2.4 zusammentackern, alles unterschreiben lassen (aber nicht die PfÜB-Anträge bei den Zahlungsverboten !!), raus zur GV-Verteilerstelle.

2.5
Alles in die Akte, schön ordentlich abheften, Mdtin informieren, daß Pfändungsmaßnahme XYZ eingeleitet, WV notieren für Monatsfrist Zahlungsverbot - PfÜB zugestellt ?

Glücklich sein :mrgreen:

Man möge mich ggf. korrigieren, das mußte grad schnell gehen.
StineP

#13

08.01.2008, 17:55

Schaut gut aus....

Allerdings bin ich nach wie vor verunsichert wegen der Titel... A (Kind) vertreten durch B und B gegen C.... Kann mir nicht vorstellen, dass man das zusammenwürfeln kann
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#14

09.01.2008, 10:23

@ Andreas: Herzlichen Dank ... Du scheinst ein Engel zu sein....!!!!

Zu der anderen Frage, ich habe gerade mit zwei Rechtspflegern bei zwei AG´s telefoniert und die sagten, es reiche aus, einen Pfüb zu machen, wenn beide Titel als ZV-Grundlage erwähnt werden (logisch eigentlich), im Titel steht "Kindesunterhalt z. H. der Kindesmutter" (die Aussage ist hilfreich) und man am besten im Titel einfach nur schreibt, "Kind X, vertreten durch Frau X, als Kindesmutter."
Zwei Dinge sind unendlich, das Universium und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universium bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
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#15

09.01.2008, 12:39

einen Pfüb zu machen, wenn beide Titel als ZV-Grundlage erwähnt werden (logisch eigentlich), im Titel steht "Kindesunterhalt z. H. der Kindesmutter" (die Aussage ist hilfreich) und man am besten im Titel einfach nur schreibt, "Kind X, vertreten durch Frau X, als Kindesmutter."
Der Kindesunterhalt steht immer der Mutter zu, nie dem Kind selbst. Die Gerichte meckern zwar bei der Klageeinreichung nicht, aber es ist möglich, dass man entweder schreibt: "... Kind, vertreten durch die Mutter" oder nur die Mutter reinnimmt. Kommt auf das selbe raus und somit hast du immer den selben Gläubiger und kannst einen Pfüb machen.
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#16

09.01.2008, 12:56

Ich mache jetzt einen Pfüb und ein vorl. Zahlungsverbot ... werde ja sehen, ob es in die Hose geht oder klappt ...

:hm
Zwei Dinge sind unendlich, das Universium und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universium bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
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