HILFE! Vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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blauekaros
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#1

08.01.2008, 14:55

Hallo Ihr Lieben,

habe ein riesiges Problem! Ich muss nach 8 Jahren (oder mehr) mal wieder ein vorläufiges Zahlungsverbot zzgl. Pfüb ausbringen. Gibt es dafür eine Maßnahmen bei RA Micro? Wäre mir am liebsten, bevor ich mich auch noch durch dämliche Vordrucke fuchsen muss. Wenn nicht bei RA Micro, gibt es irgendwo im Internet einen sehr praktikablen Vordruck?
Danke schon mal für Eure Hilfe!
Zwei Dinge sind unendlich, das Universium und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universium bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
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Mary
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#2

08.01.2008, 15:00

Im Hauptmenü Zwangsvolltreckung, dort unter "sonstige Maßnahmen" findest Du das vorl. Zahlungsverbot
Bambi

#4

08.01.2008, 15:06

..bzw. bei RA Micro unter den ZV-Maßnahmen (Z21)
HIMI
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#5

08.01.2008, 15:31

unter RA-Micro kannst Du bei dem Modul Pfändungs- und Überweisungsbeschluß unter "Optionen" zugleich das VZV und den Zustellauftrag für den GV ausdrucken lassen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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blauekaros
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#6

08.01.2008, 15:47

Danke erstmal, dass ist schon einmal ein kleiner Anfang. Allerdings habe ich jetzt das Problem, dass ich den VZV und den Pfüb wegen laufenden Ehegatten- und Kindesunterhalts machen soll. Wie kriege ich da ein FoKo? Ohne FoKo macht er die Maßnahmen nicht.

Peinlich :oops: ... aber ich steh total auf dem SChlauch.
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blauekaros
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#7

08.01.2008, 15:59

Ich scheine es schon hinbekommen zu haben ...
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Andreas

#8

08.01.2008, 16:07

Und, wie hast du's gelöst ?

Du mußt normalerweise bei Unterhalt eine laufende, monatliche Hauptforderung einbuchen, dann den PfÜB über "Sonstige Maßnahmen" -> "Unterhaltspfändung" machen, damit auch ne 850d-Pfändung dabei rauskommt, keine normale.

Und da kann man (zumindest hier) auch keine Zahlungsverbote automatisch dazu machen, die muß man bei der Unterhaltspfändung von Hand zu Fuß erstellen.
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blauekaros
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#9

08.01.2008, 16:11

@ Andreas: Ach Du K... nicht im Ernst oder? Da muss ich mich dann wohl dann doch vertiefend damit beschäftigen.
(Ich muss gestehen, ich hasse die ZV! Ich hab den Mist seit meiner Ausbildung, also gut 10 Jahre, kaum gemacht, weil wir eine überwiegend umweltrechtliche Kanzlei sind und es dementsprechend bei uns so gut wie gar nicht vorkommt.)

Also zum Thema: Die laufende Forderung habe ich jetzt hoffentlich richtig eingebucht, so dass das FoKo automatisch am 3. Werktag immer aktualisiert wird. Jetzt werde ich mal weiter zu sehen oder das Ding morgen klar machen. Da werde ich dann bestimmt wieder auf die Hilfe des Forums zurückkommen.
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#10

08.01.2008, 16:14

@ Andreas: Kann ich Kindes- und Ehegattenunterhalt in eine Hauptforderung zusammenfassen oder muss ich zwei Pfübs und VZV machen?
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