Brauche EURE HILFE!!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samara
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#1

08.01.2008, 12:25

HI! Ich hatte bereits von diesem Problem berichtet - MA ist Sozhilfeempfängerin, wir haben für sie ein Urteil erwirkt - der Gegner soll ihr Unterhalt zahlen. DAnn haben wir einen PFÜB beantragt und mit der ZV begonnen. Es wurde bereits eine Zahlung an uns getätigt vom Drittschuldner. Das Geld steht je der Behörde zu. Nach der Rücksprache mit der Behörde wollen die weiter die ZV übernehmen. Darf ich in diesem FAll die uns zustehenden ZV_GEbühren (die auch im PFÜB aufgelistet sind) einbehalten? DAs Dumme ist zwar - dass wir schon teilweise vollstreckt haben und dass der SChuldner dann zwei mal die GEbühren bezahlen soll. ODer ist es nicht unser PRoblem? HELP!!!
Gast

#2

08.01.2008, 12:35

Euch steht die ZV-Gebühr zu. Diese dürft ihr einbehalten, natürlich. Außerdem hast Du den Zahlungseingang vom Drittschuldner sicher nach BGB verrechnet, somit zuerst auf Kostenzinsen, Kosten, HFZinsen und zuletzt erst auf die HF. Damit ist die Frage des Einbehaltens der ZV-Gebühr schon beantwortet.

Wenn das Amt meint, die ZV nun weiter machen zu wollen, sollen sie dies tun. Ihr müsstet dann dem Drittschuldner mitteilen, dass das Mandat bei Euch beendet ist und weitere Zahlungen an die Behörde zu erfolgen haben. Ich finde es ehrlich gesagt von der Behörde etwas engstirnig, mitten in einer ZV-Maßnahme, die ja anscheinend Erfolg hat, dies zu zerstören. Meines Erachtens nach kann man auch streiten, ob die ZV-Maßnahme aufrecht erhalten bleibt und die restlichen Zahlungen an Euch zur Weiterleitung an die Behörde geleistet werden.
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#3

08.01.2008, 12:37

Du hättest Eure KOsten bei der ersten Zahlung durch den Drittschuldner einbehalten sollen, so machen wir das auch immer.
LG Grübchen
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#4

08.01.2008, 12:39

Wie stellt sich die BEhörde das denn nun vor, sollt ihr die ZV bei Euch beenden? Sie kann ja schlecht Euren PfÜb übernehmen? Will sie nochmal ganz von vorne anfangen? Würde mal mit dem Sachbearbeiter sprechen!
LG Grübchen
samara
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#5

08.01.2008, 12:55

Ehrlich gesagt war es uns auch lieber, dass die Behörde die ZV übernimmt, es ist uns zu viel Aufwand und wir handeln sowieso praktisch für die Behörde...
Sollten wir außer den Drittschuldner informieren noch was veranlassen?

Kann man den PFÜB nicht irgendiwe umändern oder sowas in der Art??
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Zauberdrops
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#6

08.01.2008, 13:04

Nein, umändern kann man den PfÜb nicht. Du kannst aber den Drittschuldner bitten, die Zahlungen einfach direkt an die Behörde weiterzuleiten. Dann musst du den PfÜb nicht zurücknehmen, der Rang ist gewahrt und die Behörde bekommt ihr Geld. Nur eben die Gebühren, die musst du schon selbst kassieren.

Ruf den SB an, sag Bescheid, dass du das bisher überwiesene Geld abzgl. eurer Gebühren auszahlst und der DS benachrichtigt wird, dass ab sofort auf das Konto der Behörde zu zahlen ist.

Damit seid ihr zwar offiziell noch die Betreiber der ZV, aber das macht nix - ich gehe mal davon aus, dass da weiter keine Komplikationen entstehen.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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