Konto-Pfüb und Namensänderung des Schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
bipe71
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 325
Registriert: 06.06.2007, 12:00
Beruf: ReNo

#1

08.01.2008, 10:09

[font=Comic Sans MS]Guten Morgen,
wir haben eine Kontopfändung gegen einen Schuldner noch unter dessen "alten" Namen beantragt. Die Bank teilte uns mit, dass die Geschäftsverbindung nicht mehr besteht. Jetzt erfuhren wir, dass der Schuldner wieder seinen "Geburtsnamen" angenommen hat. Außerdem ist uns bekannt, dass die Bankverbindung nach wie vor besteht. Momentan weiß ich einfach nicht weiter.
Zunächst einmal habe ich vom zuständigen Standesamt einen Nachweis über die Namensänderung angefordert. Als nächsten Schritt würde ich dann die Bank mit dem Nachweis anschreiben, oder muß ich den Pfüb hinsichtlich des Schuldnernamens ändern lassen?
Viele Grüße
Birgit
[/font]
Gast

#2

08.01.2008, 10:38

Wir hatten dies in einer anderen Konstellation. Gg. hat geheiratet. Pfüb muss nicht geändert werden, es muss im Nachweis (v. Standesamt) nur eindeutig sein, dass es sich um ein und denselben Schuldner handelt. Bei uns gings dann durch. LG ims
Benutzeravatar
shila1978
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 314
Registriert: 12.04.2007, 15:40
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saarland

#3

08.01.2008, 11:07

Ja, der Nachweis vom STandesamt dürfte ausreichen...
Warum tragen RA-Fachangestellte Turnschuhe?
Weil sie ihrem Chef ständig hinter her oder vor ihm davon laufen müssen! ;-)
Benutzeravatar
lady_lydili
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 520
Registriert: 23.11.2006, 14:57
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Bayern

#4

08.01.2008, 12:09

vielleicht machst du einfach eine ema, die ist billiger und geht schneller und da hast du ja dann auch alle aktuellen angaben...
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/smilie_b_016.gif[/img][/url]
bipe71
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 325
Registriert: 06.06.2007, 12:00
Beruf: ReNo

#5

08.01.2008, 14:52

[font=Comic Sans MS]Danke schön!

Ich hatte etwas missverständlich ausgedrückt und eine EMA angefordert.

Und mit dem Nachweis kann ich dann die DS anschreiben?
[/font]
Benutzeravatar
Zauberdrops
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 578
Registriert: 01.11.2007, 10:01
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#6

08.01.2008, 18:55

Du kannst es dir auch einfach machen und die DS erstmal anrufen und nachfragen, ob die das mitmachen. Ich meine, bevor du da viel Zeit und Geld reinsteckst und die DS dir hinterher eine lange Nase zeigt.

Vergiss aber nicht, den Titel ändern zu lassen, sonst hast du bei der nächsten Pfändung vielleicht noch mehr Pech...
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Benutzeravatar
parafa
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 18.12.2007, 14:48
Wohnort: Gauting

#7

08.01.2008, 19:05

Ich würde auch zuerst anrufen, weils Dir passieren kann, dass die DS nen schlechten Tag hat und ne Ema allein nicht akzeptiert.
Antworten