da wir recht selten mit insolventen Schuldnern zu tun haben, steh' ich grad auf'm Schlauch:
Es gab ein Insolvenzantragsverfahren, im Okt. 2006 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden, den wir angeschrieben und ihm schon mal die Forderungshöhe mitgeteilt hatten.
Danach kam lange nix, weswegen wir mal angefragt hatten. Jetzt kommt vom Gericht ein Schrieb:
Und was bedeutet das jetzt ? Es gibt kein Insoverfahren und es kann weiter vollstreckt werden ? Schulder ist übrigens eine Privatperson, keine Firma.Das Gericht hat geschrieben:in obiger Angelegenheit wird mitgeteilt, dass das Verfahren erledigt ist.