Insolvenzverfahren erledigt - jetzt wieder ZV ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Andreas

#1

07.01.2008, 12:50

Hallo,

da wir recht selten mit insolventen Schuldnern zu tun haben, steh' ich grad auf'm Schlauch:

Es gab ein Insolvenzantragsverfahren, im Okt. 2006 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden, den wir angeschrieben und ihm schon mal die Forderungshöhe mitgeteilt hatten.

Danach kam lange nix, weswegen wir mal angefragt hatten. Jetzt kommt vom Gericht ein Schrieb:
Das Gericht hat geschrieben:in obiger Angelegenheit wird mitgeteilt, dass das Verfahren erledigt ist.
Und was bedeutet das jetzt ? Es gibt kein Insoverfahren und es kann weiter vollstreckt werden ? Schulder ist übrigens eine Privatperson, keine Firma.

:thx
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Bino
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#2

07.01.2008, 13:04

OH das ist aber eine tolle Antwort des Gerichts.
Da stellt sich nämlich die Frage, wie es erledigt ist.
Wurde das Verfahren zu Ende geführt und ist damit abgeschlossen oder meinten die, dass das Verfahren gar nicht eröffnet und damit auch nicht durchgeführt wurde?
Hmm, da würde ich lieber nochmal beim Gericht nachfragen.

Wenn das Verfahren aber duchgeführt und abgeschlossen wurde und eure Forderung festgestellt wurde, dann könntet ihr nicht mehr vollstrecken. Dann seid ihr wohl leer ausgegangen.
Aber es sieht fast nicht danach aus, als ob das Verfahren stattgefunden hätte.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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#3

07.01.2008, 13:13

Ich würde da nochmal genauer beim Gericht nachfragen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Andreas

#4

07.01.2008, 13:18

Danke, Ihr beiden. Also, vom Gericht haben wir nie mehr was gehört außer diesem Schreiben, und vom vorläufigen Insoverwalter, der ja durch unser Schreiben von uns wußte, auch nicht.

Wir haben also nie ne Forderung angemeldet, und auf insolvenzbekanntmachungen.de findet sich auch nix außer der einen Mitteilung, daß ein vorläufiger bestellt wurde...

Daher vermute ich auch mal, daß überhaupt kein Insoverfahren durchgeführt wurde ?

Was es mal gab, sehe ich grade, ist ein Insoverfahren gegen die GmbH, deren GF der Schuldner mal war.
ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der ... GmbH, vertr. d. 1. (erster GF), 2. (zweiter GF = Schuldner).
Aber nix über den Privatmann Schuldner, bis auf das vorläufige.
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Bino
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#5

07.01.2008, 13:23

Es sieht eher so aus, als hätte kein Verfahren gegen die Privatperson stattgefunden. Sonst hätte es einen Eröffnungsbeschluss vom Gericht gegeben, dann hätte es eine Frist zur Anmeldung der Forderungen gegeben, die Euch hätten zugestellt werden müssen, da ja der Verwalter von Euch wußte.

Dann würde ich einfach mal die ZV einleiten.
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#7

07.01.2008, 13:54

nachfragen ist die einzige Lösung
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#9

07.01.2008, 20:45

Und wenn Du schon nachfragst, lass Dir sofort bestätigen, dass es nicht MANGELS MASSE abgewiesen wurde.

Diese 08/15 Nachricht würde ich deuten als .... jetzt aber los mit der ZV ;-)
Viele Grüße

ich
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