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Zuständiges Gericht eV?
- Ickebins82
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Hallo da bin ich schon wieder! Folgendes Problem: Der Schuldner hat im Vollstr. prot. angegeben, die eV beim AG bereits abgegeben zu haben. AG teilte dann mit, dass keine Eintr. vorliegt. Anfrage Crefo ergab Az. bei diesem AG, das sich als falsch erwies. Zuständiger GV weiß auch nichts näheres. Was mach ich denn jetzt? Will doch nur das Vermögensverzeichnis haben! Ich kann ja jetzt schlecht jedes Gericht anschreiben. ![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
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- mokey1
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Also unsere "Helferlein" beim örtlichen AG können im ganzen Bezirk NRW die EV-Listen durchsehen.
Ansonsten würd ich prüfen, ob ich ne alte Anschrift von dem in der Akte habe. Mit der dortigen Zuständigkeit kannst dann vielleicht das Protokoll bekommen.
Der GV muss die Info doch irgendwoher haben.
Allerings muss ich gestehen, dass ich mit deinem Crefo nix anfangen kann.
Ansonsten würd ich prüfen, ob ich ne alte Anschrift von dem in der Akte habe. Mit der dortigen Zuständigkeit kannst dann vielleicht das Protokoll bekommen.
Der GV muss die Info doch irgendwoher haben.
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Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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Hast du´s mal beim Gericht nur mit dem Namen probiert. Vielleicht ist ja ein Zahlendreher im AZ.
- Ickebins82
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Er hat nur das AG angegeben, was es aber nicht ist ohne Az und Datum. Echt zum K... und bei dem für ihn zuständige AG hat er die ev auch nicht abgegeben. So ein Driss!
Crefo heißt Creditreform.![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Crefo heißt Creditreform.
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- Ickebins82
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ja, hab ich auch schon. hatte ja kein Az. und hab deshalb auch ohne das ag angeschrieben. blöööööd!!!
Ich würd einen ZV-Auftrag machen. Dann muss der Sch dem GVZ genau mitteilen, wann und wo. bzw. der GVZ ruft dann gleich beim zuständigen Gericht an und fragt nach, ob das stimmt (zumindest hier)
Lg
Steffi
Lg
Steffi
Es muss Kombi gemacht werden, sofern sich aus dem Vollstreckungsprotokoll nicht ergibt, dass die Vollstreckung erfolglos war.
Ansonsten nur Antrag auf Abgabe der eV
Ansonsten nur Antrag auf Abgabe der eV
- Ickebins82
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Alles schon passiert. Kombiauftrag im Sept., daraufhin hat uns GV das Vollstreckungsprotokoll geschickt, aus dem sich ergibt, dass Schuldner angeblich die eV abgegeben hat nur unter Angabe des angeblichen Gerichts und ohne Az. und Datum. Daraufhin haben wir das Gericht angeschrieben, das der Schuldner angegeben hat und das für ihn zuständige AG haben wir auch angeschrieben. Bei beiden Fehlanzeige und der GV weiß auch nichts.
Ich würde auch einen Kombiantrag stellen bzw. Antrag auf Abnahme der eV. Es ist doch nicht Dein Problem zig Schreiben zu machen und nachzuforschen, wo denn nu die eV abgegeben wurde. Das soll der Schuldner mal schön dem GVZ genau angeben wo und wann er die eV abgegeben hat. Vielleicht hat diese Angabe ja auch gar nicht gestimmt...
- mokey1
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Wenn das so abgelaufen ist, würd ich das dem GVZ mitteilen und um weitere Nachforschung / Bearbeitung des EV-ANtrages bitten
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