Antrag Zwangssicherungshypothek - wie oft rausschicken ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Andreas

#1

27.12.2007, 14:50

Hallo,

der Titel sagt's ja schon:

Wie oft muß ich einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an das AG rausschicken ? Ich glaube, zweifach ?

HELP :mrgreen:

:xwink
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mokey1
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#2

27.12.2007, 14:53

Ich hab den letzten sogar nur im Original rausgeschickt.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
jenniver
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#3

27.12.2007, 14:55

Wir schicken die Anträge immer nur im Original raus.
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butterflybabe
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#4

27.12.2007, 14:59

:zustimm

schick sowas ebenfalls nur im Original
Suse
Kennt alle Akten auswendig
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#5

27.12.2007, 15:01

Dito
LG, Ela
Andreas

#6

27.12.2007, 15:06

Also einfach, ok, danke :D

:thx

Dann war's ja doch richtig, daß ich es genau andersrum gemacht habe, als ich es mir dachte :xlol
Jupp03/11

#7

27.12.2007, 15:25

2 x
weil dieser vom AG einmal mit der Eintragungsnachricht dem Schuldner übersandt wird.
HIMI
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#8

27.12.2007, 15:33

jawohl!
ich glaub mich knutscht ein Elch
Andreas

#9

27.12.2007, 19:18

Okay, dann ist er jetzt einmal zu wenig raus :mrgreen:

...kriegen wir halt evtl. ne Rechnung über 2 Kopien :xd

Das nehm ich noch auf meine Kappe :lol:

:thx für die Aufklärung. Tja, wie war das noch, man soll immer dem ersten Gedanken folgen - egal :D
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