ZV Gebühren bei Rücknahme?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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renofix
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#1

21.12.2007, 09:46

Guten Morgen,

entstehen die ZV Gebühren für einen ZVA auch, wenn wir diesen zurückgenommen haben, oder muss ich die Gebühren aus dem Forderungskonto wieder rausbuchen?

Danke!
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_steffi_

#2

21.12.2007, 10:03

Halli hallo, warum habt Ihr zurückgenommen?

Die Gebühren fallen bei Antrag an, es reicht wenn der RA den Auftrag hat, Gerold/ Schmidt VV 3309 rn 15. Solltest Du aber Antrag gestellt haben, obwohl schon bezahlt wurde, dann fallen keine Gebühren an

LG
Steffi
StineP

#3

21.12.2007, 10:06

Die Gebühren entstehen mit Antrag. Fraglich nur, auf wen die Kostenschuld übergeht.
Mary
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#4

21.12.2007, 10:57

Die Gebühren sind, ob der Gegner gezahlt hat oder nicht, enststanden. Der Mandant ist in erster Linie Kostenschuldner. Wegen der Erstattungsfähigkeit ist es natürlich problematisch, wenn der Antrag einfach zurückgenommen wird. Wenn der Gegner gezahlt hat, hätte ich den Antrag nicht zurückgenommen, sondern für erledigt erklärt und die Kosten gegen den Schuldner gem. § 788 ZPO festgesetzt.
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Bino
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#5

21.12.2007, 11:17

:zustimm Mary
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(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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renofix
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#6

21.12.2007, 16:56

Danke, vor allem der Tipp mit dem erledigt erklären und festsetzen lassen wird gespeichert!

Allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2008!
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