Ich bin jetzt leicht verwirrt. Schuldner X lässt durch RA A aus H eine außergerichtliche Schuldenbereinigung unternehmen, mit dem Hinweis auf Vermeidung eines Insolvenzverfahrens. Ein paar Tage später kommt ein Schreiben von RA B aus L, dass über das Vermögen von Schuldner X das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Trotz Hinweis an RA A, dass ein Insolvenzverfahren in einem anderen Gerichtsbezirk eröffnet worden ist, versucht RA A weiterhin eine außergerichtlice Schuldenbereinigung.
Wie kann das sein? Was hat der Schuldner vor?
Außergerichtliche Schuldenbereinigung trotz Insolvenzverfahr
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Ist der Schuldner Chef einer Firma? Wenn ja, dann will er das außergerichtliche Verfahren, damit er wieder eine neue Firma/Geschäft gründen kann; was er aber nicht kann, wenn das gerichtliche InsV gegen ihn eröffnet wurde - d.h. für ihn tritt dann eine Sperre von ein paar Jahren ein, in denen er keine neue Firma gründen darf!
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Nein ist er nicht. Habe mich da vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt. Er hat das Verbraucherinsolvenzverfahren in Gang gesetzt.JonesJess hat geschrieben:Ist der Schuldner Chef einer Firma?