Hallöle,
Kann mir jemand weiterhelfen, wenn es darum geht selbstständiges Einkommen zu pfänden.
Also der Schuldner arbeitet bei 2 Arbeitgebern auf selbstständiger Basis und bekommt zusammengenommen genug, dass die Pfändungsfreigrenze überschritten wird.
Kann man da ein PfÜb machen? und wie muss der formuliert werden.
Im Prinzip ist es vergleichsweise wie Pfändung von Honorar oder?
Danke!
Pfändung selbstständiges Einkommen
- butterflybabe
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Bei selbständiger Arbeit gibt es m. W. gar keine Pfändungsfreigrenze.
Ja, du musst einen Pfüb machen und pfändest alle dem Schuldner gegenüber dem DS zustehenden Ansprüche.
Ja, du musst einen Pfüb machen und pfändest alle dem Schuldner gegenüber dem DS zustehenden Ansprüche.
- petramaus
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butterflybabe
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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Es sollte aber schon ein wenig spezifiziert werden, was der Schuldner erhält, also Vertragsart - nur vorsichtshalber gesagt