Fragenkatalog für Ergänzungs-EV bei Selbständigkeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Summerof77
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#1

19.12.2007, 11:04

Guten Morgen,

sitze gerade vor einem Antrag auf Ergänzung der EV. Der Schuldner hat einen selbständigen Montageservice, gibt aber weder ein Konto noch ein Fahrzeug an. Mir kommt das total komisch vor. Er wohnt auch mietfrei bei einer Bekannten. Auftraggeber hat er keinen einzigen angegeben.

Zu dem Punkt Konto fällt mir partout nichts ein.

Darf er so ohne weiteres selbständig tätig sein und kein Konto haben?

Ich meine, er schreibt ja auch Rechnungen (nehme ich an) und die müssen dann ja bezahlt werden von den Kunden. Ist ihm das erlaubt, immer alles über eine Kasse laufen zu lassen?
Kann ich ihn durch den GV fragen lassen, ob bzw. wessen Konto er nutzt?

Habe nämlich keine Lust, daß das Ding zurückkommt wegen Ausforschung des Schuldners.

FAlls jemand eine Rechtsprechung dazu hat, wäre das toll.

Vielen Dank schonmal

Summer
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Bino
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#2

19.12.2007, 11:09

Ich würde als Begründung schreiben, dass davon auszugehen ist, dass er als Selbständiger mit einem Monategebetrieb ein Konto haben wird und dass er das anzugeben hat, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Kunden und er nur Barzahlungen leisten.
Um Missverständnisse zu vermeiden, soll er ggf. die Frage nach einem Konto verneinen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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Summerof77
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#3

19.12.2007, 11:12

Das hat er ja verneint, deswegen bin ich so irritiert. Ich denke, der verschleiert was. Die Frage ist: Muß man als Selbständiger ein Konto führen oder nicht?
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Gast

#4

19.12.2007, 11:50

Hallo meine Süsse,

Offensichtlich hat der GVZ ja bereits die e.V. von Deinem Schuldner abgenommen. Ruf den doch einfach mal an und frag den ein wenig aus ..... auch ob das ggf. eine Ausforschung des Schuldners wäre, wenn Du jetzt wissen möchtest wo evtl. die Zahlungen der Kunden des Schuldners hingehen.

Ich denke ein Konto muss der Schuldner unterhalten. Auch weil ggf. Mieten etc. davon abgehen müssen. Wenn man sich jedoch mit allen "Gläubigern" darauf einigt, daß man seine monatlichen Verbindlichkeiten in Bar bezahlt ist das nicht schlimm. Hauptsache die Zahlungen erfolgen überhaupt.

Sprich einfach mit dem GVZ nochmal über die Angelegenheit.

Drück Dich
Preußi
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Summerof77
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#5

19.12.2007, 12:14

Mh, der will mir leider nichts erzählen, das hatte ich schon abgegrast...ich glaub, der ist noch böse, weil ich ihm das letzte Mal auch ne Erinnerung reindrückte und die auch noch durchging. Jetzt will er nichts mehr sagen. Aber wie ich schon sagte, wenn jemand "mietfrei" bei einer "Bekannten" wohnt und keine "Büroräume" oder so hat, kein "Konto", kein "Fahrzeug" und keine "Auftraggeber, dann ist das sehr eindeutig für mich. Hab zu den restlichen Punkten außer PKW meine Rechtssprechung hinzugefügt und das mit dem KOnto auch einfach mit reingenommen.

Aber ich danke für die guten Tips, Bino und Preußi und

DrückganzdollPreußizurück

Summer
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joy1980
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#6

19.12.2007, 13:26

Du kannst einen Antrag auf Ergänzung/Nachbesserung der e.V. nebst Fragenkatalog stellen. Bisher gab es mir nie Probleme damit.
Ein Konto muss der Schuldner auf jeden Fall haben. Es ist davon auszugehen, daß jede Firma mindestens ein Geschäftskonto unterhält. Wie zahlt er denn seine ganzen Ausgaben, z. B. Rentenversicherung, Krankenversicherung. Wer zahlt die Miete für seine Geschäftsräume. Sind Firmenfahrzeuge vorhanden. Wie transportiert er denn sein Werkzeug zu den einzelnen Kunden? Es gibt eine ganze reihe von Fragen, die man aufgrund der e.V. nicht beantwortet bekommt.
Der zuständige GV bestimmt dann einen neuen Termin zur Abgabe der e.V. Das hat nichts mit Ausforschung des Schuldners zu tun.
Ich hoffe es hilft Dir ein wenig.
Liebe Grüße :pcwink
StineP

#7

19.12.2007, 13:58

Kleine Anmerkung: Schon allein wegen der Steuern unterliegt ein Selbstständiger der Kontoführungspflicht.
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Summerof77
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#8

19.12.2007, 14:46

Ja, so sehe ich das ja auch. HAbs jetzt mit reingenommen.
@joy1980: Das mit dem Fahrzeug habe ich nicht erwähnt, da:

LG München II, Beschl. v. 12.2.1998 Jur Büro 1998, 433

Keine Angaben hat der Schuldner zu machen zu

u.a. ob und ggf. von wem ihm ein Pkw zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

Da er keinen angegeben hat, hat er wohl auch keinen.

Und bezüglich der Ausforschung gibt es auch diverse Rechtsprechung, die eben vorgibt, daß die Vorlage eines zusätzlichen Fragenkatalogs zu einer reinen Ausforschung des Schuldners führen darf, z.B. LG MArburg, BEschl vom 7.7.2000, 3 T 142/99, DGVZ 2000, 152

Bin da etwas sensibilisiert seit meiner letzten Erinnerung. Da waren meine Fragen noch nicht mal soo schlimm und da pochte der GV gleich drauf.

Aber das mit dem Konto finde ich einfach wichtig und ist eigentlich auch logisch.

Danke Euch allen und Knutscha!

Summer
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StineP

#9

19.12.2007, 14:48

Brauchst du aus meinem schlauen ZV-Buch mal ne Übersicht, was man alles in den Fragenkatalog mit reinnehmen kann?
HIMI
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#10

19.12.2007, 15:11

zum Vorhandensein eines Kontos ist genug geschrieben worde, dem würde ich nachgehen.

Hat er eigentlich irgendetwas über Einkünfte gesagt?

Ich würde auch der Frage nachgehen, was der Schuldner eigentlich genau montiert, daraus ergäben sich doch mögliche Kunden. (Hast Du eigentlich mal versucht, über das Internet über den Schuldner herauszufinden?)

Zur Frage eines Transporters oder sonstigen Fahrzeugs würde ich begründen, daß das Vorhandensein eine notwendige Voraussetzung für die Berufausübung darstellt.
Für den Fall, daß er in der Tat über kein Fahrzeug verfügt, stellt sich die Frage, ob er vielleicht als Subunternehmer o.ä. einen oder mehrere feste Auftraggeber hat, die Werkzeug, Fahrgelegenheit o.ä. stellen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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