Wie sieht mein Foko aus?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schneeflocke
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#1

18.12.2007, 10:54

Hallo,

hab Vergleich aus arbeitsrechtlicher Sache.

Da steht nur lapidar:

800,00 Euro Abfindung ist zu zahlen plus das Arbeitsentgelt für 2 Wochen. (es ging um eine fristlose Kündigung, die in eine fristgerechte umgewandelt wurde, daher muss das Gehalt für 2 Wochen noch nachgezahlt werden)

Mehr steht in diesem Vergleich nicht !

So, jetzt muss ich das Foko klöppeln.
Die Abfindung ist klar.

Muss ich jetzt ausrechnen wir hoch das Gehalt für die 2 Wochen ist und dieses dann ins Foko reinnehmen? Nehme ich den brutto Betrag?, Klar ich weiß ja nicht, welche Abzüge hier kommen. Wie rechne ich exakt das Bruttogehalt für 2 Wochen aus, gibt es da eine Formel? (Ja, ich weiß, ich bin ziemlich blöd und Zahlen machen mir Angst)

1.350 brutto ist der Monatsverdienst. Davon einfach die Hälfte nehmen?

Wenn dann brutto gezahlt wird, muss dann der Mandant die Abzüge in Eigenregie weiterleiten?

Egal, zunächst interessiert mich mein blödes Foko. Um den Rest kümmer ich mich später......

Ich hasse ZV. :roll:

Danke, für Eure Hilfe. :oops:
lilibe
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#2

18.12.2007, 10:59

Ich hasse ZV zwar nicht (mache es ja den ganzen Tag), aber Foko mag ich auch nicht. Würde hier 1350,00 durch 30 Tage mal 14 Tage nehmen.

Aber vielleicht weiß es noch jemand besser. ;-)
Andreas

#3

18.12.2007, 10:59

Dann hast du vorliegend einen teilweise nicht (betragsmäßig) vollstreckbaren Titel.

Ich könnte mir vorstellen, daß man jetzt hier zunächst mal dazu auffordern muß, Abrechnung über die zwei Wochen zu erteilen. Vollstreckbar wäre das dann aber m. E. immer noch nicht unbedingt, weil kein Betrag tituliert ist. Der Beklagte müßte ggf. erneut verklagt werden auf Zahlung exakt des sich aus der Lohnabrechnung ergebenden Betrages.

Einfach Monatsgehalt / 2 einsetzen geht nicht, weil das nicht tituliert ist...
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schneeflocke
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#4

18.12.2007, 11:03

@Andreas
Oh wie blöd!

Vorliegend ging es unserem mandanten darum, dass die fristlose Kündigung in einer fristgerechten umgewandelt werden sollte. Klar, das Arbeitsamt hat Sperre verhängt und Stress gemacht.

Das wurde im Gütetermin auch erreicht, und daraus resultiert eben dieser Satz aus dem Vergleich mit dem Gehalt für die 2 Wochen, als Bonbon kam dann eben noch die Abfindung hinzu.

Heißt dass, ich kann zwar versuchen zu vollstrecken, laufe aber u.U. damit ins Leere?
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schneeflocke
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#5

18.12.2007, 12:02

:frust :bahnhof

Warum gibt es hier keine Smielies, die sich am Schreibtisch aufhängen, sowas such ich grade mal........., das würde meinen Gemütszustand grad treffend beschreiben.....

Darf ich eine Schwalbe aus dem Vergleich basteln und fliegen lassen?
Was mach ich jetzt? Ohnmächtig werden, in eine Kur fahren? :shock:
Umschulen?

hilfe

Einfach was ausrechnen und so tun, als wenn es richtig wäre und hoffen, das gezahlt wird?

hilfe
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schneeflocke
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#6

18.12.2007, 12:14

@Andreas

Soll ich die Akte meinem Chef zurückgeben mit einem Vermerk, dass ich aus dem Vergleich nur die Abfindung zunächst vollstrecken kann und der Rest erst so gehändelt werden muss, wie Du es beschrieben hast?

Sprich, die ordnungsgemäße Abrechnung anfordern usw.......

geht das überhaupt, nur einen Teil des Vergleiches vollstrecken und den Rest nach nachschießen?
Andreas

#7

18.12.2007, 12:14

Du kannst den Abfindungsbetrag vollstrecken, der ist brutto, der Mandant muß sich diesbezüglich mit seiner Krankenkasse und dem F-Amt ins Benehmen setzen, wenn das Geld da ist.

Denkanstoß hinsichtlich Gehalt für zwei Wochen :

Überlege /prüfe, ob es eine vertretbare Handlung ist, diese Abrechnung zu erstellen... müßte das jetzt selbst prüfen, wir haben kaum Arbeitsrecht, und wenn, dann eher von Seiten der Arbeitgeber...

Einen Aufhängsmiley willst du ? Nachher mal suchen :lol:
Teddybär14
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#8

18.12.2007, 12:16

armes Flöckchen,
könnt ihr nicht zunächst auffordern ohne foko ??

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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schneeflocke
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#10

18.12.2007, 12:24

Teddybär14 hat geschrieben:armes Flöckchen,
könnt ihr nicht zunächst auffordern ohne foko ??
haben aufgefordert, hat nichts genützt, leider........ kann man mit fast 46 Jahren noch umschulen?

Danke Andreas, dann kümmer ich mich wenigstens um die Abfindung
und leg Chef die Akte dann hin.... schließlich hat er studiert und nicht ich !
Und er hat den Vergleich so geschlossen und nicht ich. Also.

Ich geh jetzt. Bäh. Mag nicht mehr. Feierabend. Pause. Ende.


Danke, so wie der Baumel Smilie seh ich grad aus.
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