Wie sieht mein Foko aus?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Teddybär14
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#11

18.12.2007, 12:27

Oh, hatte ich überlesen, hab leider selber keine Ahnung von ZV und mache jeden Tag drei Kreuze wenn ich den Mist nicht machen muss,
hab zum Glück nur zwei oder so Akten, den Rest macht meine Kollegin und wenn ich nicht klar komm, kann ich fragen

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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schneeflocke
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#12

19.12.2007, 07:03

Ich habe zwar immer noch keine Ahnung, aber ich bin beizeiten recht kreativ, wenn es darum geht, bei absoluter Ahnungslosigkeit selbstbewußt aufzutreten, auch wenn ich dabei .......:sturz auf die Schnute fallen sollte.

Ich mache jetzt folgendes.

Brutto Monatslohn ist immer gleich. Ich kopiere für den GV beispielhaft ein oder zwei Lohnabrechnungen. Dann rechne ich aus: Bruttolohn : 30 x 14 Tage= 1. Forderung brutto, dann nehme ich als 2. Hauptforderung die Abfindung ins Foko rein (ist das netto?)

Und dann mach ich den ZV Antrag. Und im Januar 08 mach ich mir Gedanken darüber, wie ich es besser machen könnte, wenn der GV mit meiner Vorgehensweise nicht konform geht.

Könnte das klappen? Das Dingen muss heute nämlich raus, vor den Feiertagen noch !

Wenn der GV mich anruft, wenn er meinen ZV Auftrag sieht, nützt es dann was, wenn ich anfange zu weinen? Oder soll ich so tun, als wenn das die einzige Möglichkeit war, die Sache zu bearbeiten. :oops: :wink:
Andreas

#13

19.12.2007, 09:13

Du kannst es natürlich mit Selbstsicherheit versuchen, wird den GV aber im Zweifel wenig interessieren.

Wenn er schon von sich aus damit kommt, daß das so aber nicht geht (geht's ja wohl auch normal nicht :wink:), dann würde ich ihm was vorheulen von wegen "der arme Arbeitnehmer, der sitzt über Weihnachten da, hat kein Geld, kann seine Miete nicht zahlen, rabäää rabäää und der Betrag ist doch praktisch richtig" usw. usf.

Vielleicht wirkt das ja, und der GV hat ein Herz für arme Lohngläubiger :wink:

Ansonsten mal den GV ganz lieb um seine Meinung bitten, was man nun am besten machen könnte, "weil, der braucht doch sein Geld. Der hat doch eine Familie zu ernähren!". :D
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schneeflocke
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#14

19.12.2007, 14:25

@Andreas

hatte gehofft, dass unser GV Alt hier mitliest und mir auf die Sprünge hilft..... :wink:

Aber die Idee ist gut, sich vorab mit dem GV in Verbindung zu setzen telefonisch und lieb fragen, wie er es denn gerne hätte.

Mein Chef hält sich stattdessen bedeckt mit Vorschlägen, denn er hat ja das Klassenziel erreicht. Sprich: firstlose umgewandelt und als Bonus noch die "dicke" Abfindung.

Der Rest wäre dann mein Problem.

Warum erlaubt man den ZV Damen in unserem Büro überhaupt Urlaub zu nehmen. Diese Unsitte gehört abgeschafft. :wink:

Weihnachtseinkäufe kann man auch im Sommerurlaub machen. Ist ja kein Fest, das überraschend kommt......... :wink:

Biiiitttite komm bald wieder liebe ZV Kollegin. Hab Dich sooo lieb !
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Taddy
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#15

23.12.2007, 11:41

Vielleicht ist das jetzt ein total blöder Gedanke, aber es geht hier doch eigentlich um eine unvertretbare Handlung, weil der Arbeitgeber ja eine Verdienstabrechnung fertigen muss und den darin berechneten Betrag auszahlen muss, oder? Müsste dann nicht ein Antrag gem. § 888 ZPO gestellt werden?
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
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