Guten Morgen ihr Lieben,
kurze Frage:
beginnt bei einer EV Ergänzung die 3-Jahres Frist neu?
Unser Schuldner hat im November 2004 die EV abgegeben und diese wurde im März 2006 ergänzt. Hat nun auch ein neues Aktenzeichen aus 06. Muss ich jetzt bis 2009 warten?
Ergänzung der EV
- petramaus
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Baugefühl sagt nein, müsstest nicht bis 2009 warten. Ist ja nur eine Ergänzung der EV. Bin mir allerdings nicht ganz sicher.
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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- Majo
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So, hab mich jetzt bei dem zuständigen Rpfl erkundigt:
Soweit nur eine kleinigkeit ergänzt wird, gibt es kein neues AZ und die Frist beginnt nicht neu.
Wenn ein komplett neues VV als Ergänzung abgegeben wir, mit neuem AZ beginnt die Frist neu.
Für uns heißt das jetzt warten bis 2009
Soweit nur eine kleinigkeit ergänzt wird, gibt es kein neues AZ und die Frist beginnt nicht neu.
Wenn ein komplett neues VV als Ergänzung abgegeben wir, mit neuem AZ beginnt die Frist neu.
Für uns heißt das jetzt warten bis 2009
bei einer Ergänzung (Nachbesserung) beginnt die 3-Jahresfrist nicht neu. Es handelt sich ja nur um das alte Vermögensverzeichnis.
@majo: was hat der GV genau gemacht? Hat er ev. die EV neu abgenommen?
@majo: was hat der GV genau gemacht? Hat er ev. die EV neu abgenommen?
ich glaub mich knutscht ein Elch