Ergänzung der EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

18.12.2007, 08:23

Guten Morgen ihr Lieben,

kurze Frage:
beginnt bei einer EV Ergänzung die 3-Jahres Frist neu?

Unser Schuldner hat im November 2004 die EV abgegeben und diese wurde im März 2006 ergänzt. Hat nun auch ein neues Aktenzeichen aus 06. Muss ich jetzt bis 2009 warten?
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petramaus
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#2

18.12.2007, 08:25

Baugefühl sagt nein, müsstest nicht bis 2009 warten. Ist ja nur eine Ergänzung der EV. Bin mir allerdings nicht ganz sicher.
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Bino
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#3

18.12.2007, 08:31

Ich sage auch nein, sie beginnt nicht neu
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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Majo
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#4

18.12.2007, 08:35

find in der ZPO nix darüber. Hat jemand einen Paragraphen oder eine Entscheidung für mich?
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Majo
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#5

18.12.2007, 16:59

So, hab mich jetzt bei dem zuständigen Rpfl erkundigt:

Soweit nur eine kleinigkeit ergänzt wird, gibt es kein neues AZ und die Frist beginnt nicht neu.
Wenn ein komplett neues VV als Ergänzung abgegeben wir, mit neuem AZ beginnt die Frist neu.

Für uns heißt das jetzt warten bis 2009 :-(
HIMI
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#6

18.12.2007, 17:08

bei einer Ergänzung (Nachbesserung) beginnt die 3-Jahresfrist nicht neu. Es handelt sich ja nur um das alte Vermögensverzeichnis.

@majo: was hat der GV genau gemacht? Hat er ev. die EV neu abgenommen?
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Majo
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#7

19.12.2007, 11:01

wahrscheinlich. Haben das nciht angefordert...
HIMI
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#8

19.12.2007, 15:20

dann hat sehr wahrscheinlich irgendwer Neuabgabe der EV nach § 903 ZPO beantragt. Lohnt sich vielleicht doch mal, einen Blick hineinzuwerfen
ich glaub mich knutscht ein Elch
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