Du kannst auch das NAchlassgericht anschreiben und um begl. Abschrift des Erbscheines bzw. des Testamentes bitten, natürlich nur mit anwaltlicher Versicherung, dass es um einen berechtigten Anspruch geht usw.
Da erfährst du, wer Erbe ist und was geerbt wurde, ohne den längeren Weg über den GVZ zu gehen. Zumal der Sch. durch den GVZ gewarnt wird und im Zweifelsfall alles beiseite schaffen kann.
Kann Schuldner auch Drittschuldner sein?
- Zauberdrops
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[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
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