Herausgabe Nachlassverzeichnis nach Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
infinity
Forenfachkraft
Beiträge: 177
Registriert: 11.07.2006, 20:02

#1

07.12.2007, 13:42

Hallo zusammen,

habe hier den Nachlass-/Miterbenanteil meiner Schuldnerin gepfändet. Die Drittschuldner haben bisher keine Erklärung abgegeben, das möchte ich jetzt nochmal anmahnen.

In dem Zusammenhang hätte ich gern gewusst, denn ich find da leider nichts, ob ich nicht die Herausgabe des Nachlassverzeichnisses verlangen kann. Und wenn ja, wo krieg ich das her? Müssen die Erben das erstellen, haben die das vielleicht sowieso oder??? Ich steh diesbezüglich jetzt wirklich völlig aufm Schlauch..

Vielen Dank und viele Grüße
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Benutzeravatar
suncat
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 316
Registriert: 09.09.2005, 11:11
Wohnort: Garmisch-Partenkirchen
Kontaktdaten:

#2

07.12.2007, 13:49

Mußt Du da nicht eher eine Erbauseinandersetzungsklage machen? Wer verwaltet denn den Nachlaß zur Zeit?
Liebe Grüße

suncat
Bärchen

#3

07.12.2007, 13:51

:zustimm

Die Herausgabe eines Nachlassverzeichnisses kann man nicht pfänden, da es erst erstellt werden muss. Das NV muss von dem erstellt werden, der im Besitz des Nachlasses ist.

Wie suncat schon geschrieben hat, muss man klagen - Stufenklage (a. Erteilung des NV, b. wegen des daraus zu ersehenen Anspruchs)
Antworten