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Bedeutung von "seit Rechtshängigkeit" bei Versäumn

Verfasst: 05.12.2007, 16:46
von Susan84
Dem Gegner wurde ein Versäumnisurteil erlassen. In diesem Urteil heißt es wie folgt:

"Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 800,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen."

Ab wann berechne ich die Zinsen? Bedeutet Rechtshängigkeit ab Zustellung der Klage oder ab Zustellung des Versäumnisurteils??

Verfasst: 05.12.2007, 16:47
von LuzZi
Ab dem Tage des Eingangs der Klage bei Gericht.

Verfasst: 05.12.2007, 16:50
von Janin
genau ab eingang der klage bei gericht.

Verfasst: 05.12.2007, 16:52
von Curry
Anhängig bedeutet Eingang der Klage bei Gericht.
Rechtshängig bedeutet Zustellung der Klage an den Beklagten.

Verfasst: 05.12.2007, 16:54
von Janin
ach stimmt ja. das habe ich jetzt total verschwitzt. curry hat natürlich recht. irgendwie funktioniert mein gehirn heute nicht, wie es will.

Verfasst: 05.12.2007, 16:55
von butterflybabe
:zustimm Curry

Mit Zustellung beim Gegner

Verfasst: 05.12.2007, 16:59
von Susan84
anhand der Akten ist aber nicht ersichtlich, wann die Klage dem Beklagten zugegangen ist. Muss ich da bei Gericht anrufen?

Verfasst: 05.12.2007, 17:01
von butterflybabe
anhand der Akten ist aber nicht ersichtlich, wann die Klage dem Beklagten zugegangen ist.
Dann bei Gericht nachfragen, wenn dus nicht sicher weißt.

Verfasst: 05.12.2007, 17:19
von StineP
Ja, leider. Da wirst du nicht drumrum kommen.

Ich kenn das eigentlich auch nicht, dass man in den Akten sieht, wann die Klage zugestellt wurde. Nützt also nichts

Verfasst: 05.12.2007, 17:24
von 13
Curry hat geschrieben:Anhängig bedeutet Eingang der Klage bei Gericht.
Rechtshängig bedeutet Zustellung der Klage an den Beklagten.
Genau, sehr gut, Expertin! Man achte auf den Unterschied!

Im Übrigen ist das eine unbestimmte und schlampige Formulierung im Titel. Es ist eigentlich immer ein bestimmtes Datum anzugeben, ab wann Zinsen etc. zu zahlen sind.
Aus dem Titel lässt sich später nicht ableiten, wann die Rechtshängigkeit eingetreten ist. Das darf eigentlich nicht sein.