Dem Gegner wurde ein Versäumnisurteil erlassen. In diesem Urteil heißt es wie folgt:
"Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 800,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen."
Ab wann berechne ich die Zinsen? Bedeutet Rechtshängigkeit ab Zustellung der Klage oder ab Zustellung des Versäumnisurteils??
Bedeutung von "seit Rechtshängigkeit" bei Versäumn
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Ab dem Tage des Eingangs der Klage bei Gericht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Anhängig bedeutet Eingang der Klage bei Gericht.
Rechtshängig bedeutet Zustellung der Klage an den Beklagten.
Rechtshängig bedeutet Zustellung der Klage an den Beklagten.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
ach stimmt ja. das habe ich jetzt total verschwitzt. curry hat natürlich recht. irgendwie funktioniert mein gehirn heute nicht, wie es will.
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
Curry
Mit Zustellung beim Gegner
Mit Zustellung beim Gegner
anhand der Akten ist aber nicht ersichtlich, wann die Klage dem Beklagten zugegangen ist. Muss ich da bei Gericht anrufen?
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
Dann bei Gericht nachfragen, wenn dus nicht sicher weißt.anhand der Akten ist aber nicht ersichtlich, wann die Klage dem Beklagten zugegangen ist.
Ja, leider. Da wirst du nicht drumrum kommen.
Ich kenn das eigentlich auch nicht, dass man in den Akten sieht, wann die Klage zugestellt wurde. Nützt also nichts
Ich kenn das eigentlich auch nicht, dass man in den Akten sieht, wann die Klage zugestellt wurde. Nützt also nichts
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Genau, sehr gut, Expertin! Man achte auf den Unterschied!Curry hat geschrieben:Anhängig bedeutet Eingang der Klage bei Gericht.
Rechtshängig bedeutet Zustellung der Klage an den Beklagten.
Im Übrigen ist das eine unbestimmte und schlampige Formulierung im Titel. Es ist eigentlich immer ein bestimmtes Datum anzugeben, ab wann Zinsen etc. zu zahlen sind.
Aus dem Titel lässt sich später nicht ableiten, wann die Rechtshängigkeit eingetreten ist. Das darf eigentlich nicht sein.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<