Bedeutung von "seit Rechtshängigkeit" bei Versäumn

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Susan84
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 28.10.2007, 14:26
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

#1

05.12.2007, 16:46

Dem Gegner wurde ein Versäumnisurteil erlassen. In diesem Urteil heißt es wie folgt:

"Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 800,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen."

Ab wann berechne ich die Zinsen? Bedeutet Rechtshängigkeit ab Zustellung der Klage oder ab Zustellung des Versäumnisurteils??
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

05.12.2007, 16:47

Ab dem Tage des Eingangs der Klage bei Gericht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Janin

#3

05.12.2007, 16:50

genau ab eingang der klage bei gericht.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#4

05.12.2007, 16:52

Anhängig bedeutet Eingang der Klage bei Gericht.
Rechtshängig bedeutet Zustellung der Klage an den Beklagten.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Janin

#5

05.12.2007, 16:54

ach stimmt ja. das habe ich jetzt total verschwitzt. curry hat natürlich recht. irgendwie funktioniert mein gehirn heute nicht, wie es will.
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#6

05.12.2007, 16:55

:zustimm Curry

Mit Zustellung beim Gegner
Susan84
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 28.10.2007, 14:26
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

#7

05.12.2007, 16:59

anhand der Akten ist aber nicht ersichtlich, wann die Klage dem Beklagten zugegangen ist. Muss ich da bei Gericht anrufen?
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#8

05.12.2007, 17:01

anhand der Akten ist aber nicht ersichtlich, wann die Klage dem Beklagten zugegangen ist.
Dann bei Gericht nachfragen, wenn dus nicht sicher weißt.
StineP

#9

05.12.2007, 17:19

Ja, leider. Da wirst du nicht drumrum kommen.

Ich kenn das eigentlich auch nicht, dass man in den Akten sieht, wann die Klage zugestellt wurde. Nützt also nichts
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#10

05.12.2007, 17:24

Curry hat geschrieben:Anhängig bedeutet Eingang der Klage bei Gericht.
Rechtshängig bedeutet Zustellung der Klage an den Beklagten.
Genau, sehr gut, Expertin! Man achte auf den Unterschied!

Im Übrigen ist das eine unbestimmte und schlampige Formulierung im Titel. Es ist eigentlich immer ein bestimmtes Datum anzugeben, ab wann Zinsen etc. zu zahlen sind.
Aus dem Titel lässt sich später nicht ableiten, wann die Rechtshängigkeit eingetreten ist. Das darf eigentlich nicht sein.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten