Bedeutung von "seit Rechtshängigkeit" bei Versäumn

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kimmy

#11

05.12.2007, 18:42

@13: Solche Formulierungen haben wir ständig in den Urteilen (viel LG Stuttgart)! Das nervt.
Janin

#12

05.12.2007, 19:20

@kimmy: ehrlich?? also ich hatte ehrlich gesagt noch nie so ne formulierung.
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#13

05.12.2007, 19:33

Kimmy hat geschrieben:@13: Solche Formulierungen haben wir ständig in den Urteilen (viel LG Stuttgart)! Das nervt.
Das kann ich gar nicht glauben. Wenn dann wenigstens da stehen würde "seit Rechtshängigkeit (= xx.xx.200x)", dann wäre es ja noch akzeptabel.
Vielleicht solltet ihr mal das Urteil mit der Bitte um Ergänzung im Hinblick auf die durchzuführende Vollstreckung zurückgeben. Erziehung ist alles... :roll:
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StineP

#14

05.12.2007, 19:45

Als ob man die langfristig erziehen könnte.... *gg
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#15

05.12.2007, 19:50

Oder auf eine Umbesetzung der Kammer hoffen...

Daneben: Wenn die oft genug Mehrarbeit durch Rücksendung der Urteile haben, werden die sich das ganz schnell merken. :wink:
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#16

05.12.2007, 19:51

Wie schaut denn das in so einem Fall mit den Kosten aus?? Wie stellt man so einen Antrag?
Kimmy

#17

05.12.2007, 20:25

das würde mich auch interessieren. Ist so ein Antrag formlos, also einfach Schriftsätzle wo drin steht, was man haben möchte.

Und ja, das LG Stuttgart macht das ständig. Und zwar immer dann, wenn es nicht konform geht mit unserem Zinsbeginn. Wenn dann Anwalt im Termin keinen weiteren Antrag stellt wegen der Zinsen bekommen wir "ab Rechtshängigkeit" OHNE DATUM! ins Urteil geschrieben. :roll:
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Pepsi
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#18

05.12.2007, 22:12

man bekommt das urteil doch so wie mans beantragt hat oder nicht? :shock:
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Sandra S.
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#19

05.12.2007, 23:22

Pepsi hat geschrieben:man bekommt das urteil doch so wie mans beantragt hat oder nicht? :shock:
Schon, aber bei Klageeinreichung weiß man ja noch nicht, wann die Klage zugestellt wird, also rechtshängig ist. Deswegen beantragt man Zinsen ab Rechtshängigkeit. Im Urteil sollte dann eigentlich das genaue Datum drin stehen.


Nochmal zu der Frage, wie man das beantragt. Würde jetzt mal sagen Urteilsberichtigung wegen offenbaren Unrichtigkeiten (§ 319 ZPO). Bin mir aber nicht sicher... "unrichtig" ist es ja nicht unbedingt... :wirr Was anderes fällt mir im Moment aber auch nicht ein...
Liebe Grüße
von Sandra
rosa

#20

05.12.2007, 23:27

also ich hatte das nur einmal, da hab ich mir dann die kopie der empfangsbekenntnis schicken lassen um dem gerichtsvollzieher den zinsbeginn nachweisen zu können, ätzender unnötiger aufwand....
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