PfÜb - Depotwerte in ausreichender Höhe vorhanden - und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

05.12.2007, 16:14

Hallo zusammen,
wir haben einen PfÜb ausgebracht, in der Drittschuldnererklärung der Bank heißt es: Depotwerte in ausreichender Höhe seien vorhanden. Es ist wohl ein Wertpapierdepot. Wie komme ich aber nun daran? Es steht noch als Hinweis drin: Die Veräußerung von Wertpapieren kann nur durch einen Gerichtsvollzieher mit entsprechendem Beschluss des zuständigen Gerichts erfolgen.

Was für ein Beschluss ist das?
Gast

#2

05.12.2007, 16:18

Wahrscheinlich ist die Herausgabe der Wertpapierunterlagen gemeint.

Da musste den GVZ mit einem ZV-Auftrag nach § 836 Abs. 3 ZPO nochmal losschicken, daß er die Unterlagen vom Schuldner abholt. Wenn der Schuldner nicht weiß, wo die Unterlagen sind, soll der Schuldner dies an eides Statt versichern.
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