Hallo zusammen,
wir haben einen PfÜb ausgebracht, in der Drittschuldnererklärung der Bank heißt es: Depotwerte in ausreichender Höhe seien vorhanden. Es ist wohl ein Wertpapierdepot. Wie komme ich aber nun daran? Es steht noch als Hinweis drin: Die Veräußerung von Wertpapieren kann nur durch einen Gerichtsvollzieher mit entsprechendem Beschluss des zuständigen Gerichts erfolgen.
Was für ein Beschluss ist das?
PfÜb - Depotwerte in ausreichender Höhe vorhanden - und nun?
Wahrscheinlich ist die Herausgabe der Wertpapierunterlagen gemeint.
Da musste den GVZ mit einem ZV-Auftrag nach § 836 Abs. 3 ZPO nochmal losschicken, daß er die Unterlagen vom Schuldner abholt. Wenn der Schuldner nicht weiß, wo die Unterlagen sind, soll der Schuldner dies an eides Statt versichern.
Da musste den GVZ mit einem ZV-Auftrag nach § 836 Abs. 3 ZPO nochmal losschicken, daß er die Unterlagen vom Schuldner abholt. Wenn der Schuldner nicht weiß, wo die Unterlagen sind, soll der Schuldner dies an eides Statt versichern.