Umschreibung des Vollstreckungsbescheides

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
kkatrin
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#1

04.12.2007, 18:36

Hallo Leute,

ich brauch mal eure Hilfe.

Und zwar haben wir einen Vollstreckungsbescheid, wo die Klägerin (damals vor 4 Jahren) eine 2 Personen GBR war. Damals hatte wir mit der Zwangsvollstreckung kein Glück. Wir wollen es jetzt nochmal probieren.

Wir haben nur ein Problem: Aus der 2 Personen GbR ist eine Person ausgeschieden. Die Firma läuft aber so weiter, also die gesamten Geschäfte und das gesamte Vermögen ist auf die übriggebliebene Person übergegange, es ist aber jetzt eine Einzelunternehmung und keine GbR mehr.

So jetzt die eigentliche Frage: Muss ich den Vollstreckungsbescheid umschreiben lassen oder kann ich die Zwangsvollstreckung so nochmal versuchen?

Ich hoffe auf (wie immer) schnelle Antworten!

LG Katrin
Kimmy

#2

04.12.2007, 18:43

Wenn sich der Name der Firma nicht geändert hat, musst Du eigentlich nichts unternehmen.
Der GVZ weiß normalerweise nicht, dass sich der Gläubigername geändert hat, so dass man gefahrlos weitervollstrecken kann - außer dem Schuldner wäre dies bekannt und der kennt sich ein bisschen in ZV aus.

Wenn Du den berichtigen lassen möchtest, reicht eine Gewerbeauskunft aus. Die legst Du dann mit dem VB dem erlassenden Gericht vor.

Also: Die Umschreibung des Titels wäre die korrekte Variante. Dir Fortsetzung der ZV funktioniert aber meistens auch.
Janin

#3

04.12.2007, 19:06

:zustimm kimmy :) ... würde den titel umschreiben lassen. sicher ist sicher.
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Ciara
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#4

04.12.2007, 19:45

Mir hat ein Rechtspfleger beim Mahngericht mal gesagt, dass eine Titelumschreibung nicht nötig ist, wenn die Namensänderung nach der Titulierung passiert ist. Da würde es reichen, wenn man die Gewerbeauskunft einfach mitschickt an den GVZ.
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Strubbel
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#5

04.12.2007, 19:47

Braucht man bei der ZV gegen eine GbR nicht einen Titel gegen die GbR und die persönlich haftenden Gesellschafter?

Ich würde jedenfalls auch versuchen,den Titel umschreiben zu lassen, damit du am Ende keine Schwierigkeiten bei der ZV hast.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Janin

#6

04.12.2007, 19:48

@ciara: das stimmt was dir der rechtspfleger gesagt hat. hier handelt es sich aber um eine firma.
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#7

04.12.2007, 19:51

Bei einer Firma ist es anders?
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Janin

#8

04.12.2007, 19:53

ja bzw. dort würde ich immer, wie es jetzt hier der fall ist, den titel umschreiben lassen. sicher ist sicher.
kkatrin
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#9

04.12.2007, 21:06

Ich danke euch für die schnelle Antwort also der Titel ist auf Max Mustermann & Muster Maxmann GbR (Gläubiger ausgestellt) und jetzt heißt das nur nach Max Mustermann (ohne GbR und ohne den 2. Gesellschafternamen)!

Muss ich da wirklich umschreiben lassen?
Jupp03/11

#10

04.12.2007, 21:10

nein, so lange du als Gläubiger die GbR angibst.
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