Umschreibung des Vollstreckungsbescheides

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
kkatrin
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#11

05.12.2007, 20:14

Naja, es ist doch aber keine GbR mehr! Es ist doch jetzt eine Einzelunternehmung mit dem einen Gesellschafter, der noch von der GbR übrig geblieben ist!

Denn eine GbR muss ja mind. 2 Gesellschafter haben!

Also muss ich nicht umschreiben lassen?
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petramaus
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#12

05.12.2007, 21:48

Würde den Titel umschreiben lassen. Sicher ist sicher.
Und da die GbR ja mit zwei Gesellschaftern war, der eine jetzt raus ist und nur noch ein Einzelunternehmen "übrig" ist, müsste das ja eine Rechtsnachfolge sein. Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab.
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Sandra S.
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#13

05.12.2007, 23:12

Rein theoretisch ist die Titelumschreibung der richtige Weg. Hat euer Mandant keinen HR-Auszug, aus dem sich die Rechtsnachfolge ergibt? Den einfach ans Gericht schicken und Titelumschreibung beantragen.

Praktisch dürfte es aber auch keine Probleme geben, wenn du als Gläubiger bei der ZV die GbR angibst (so wie Jupp03 schon gesagt hat). Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht prüft, ob der angegebene Gläubiger tatsächlich noch so existiert.
Liebe Grüße
von Sandra
kkatrin
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#14

12.12.2007, 10:14

Ich danke euch!

Ich habe die ZV jetzt erstmal ohne Umschreibung beantragt! Mal sehen!

LG Katrin
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