Dreiste Schuldnerin

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#1

04.12.2007, 10:32

Ich könnte mich direkt wieder aufregen über manche Schuldner. Haben hier eine, die ist echt gewieft. Die hat einfach alle Tricks drauf. Haus läuft auf den Mann, Konten über den Namen ihrer Tochter. Genau da liegt auch mein Problem.

Hab 2 Pfübs gemacht. Bei einer Bank sind die Schulden der Schuldnerin zu hoch, unsere Pfändung muss nachrangig betrachtet werden, keine Aussicht auf Erfolg, weil dort keine Zahlungseingänge erfolgen.

Dann überweist die Schuldnerin ein paar Kröten an den Mandanten. (Lachhaft. 20,00 € Miete...) - aber, sie eröffnet eine neue Bankverbindung. Hab natürlich sofort Pfüb gemacht.

Nun bekomm ich die Mitteilung, dass die Schuldnerin kein Konto führt. Die Dame von der Bank hatte mich angerufen und gemeint, dass es sich um das Konto einer Frau Sowieso handelt, von der eben bekannt ist, dass es sich um die Tochter handelt. Mandant hat erst mal seine Informanten auf Jagd geschickt und rausfinden können, dass die Mutter (Schuldnerin) Volmacht für das Konto hat.

Nützt mir bekanntlich nicht viel, weil die Tochter Kontoinhaber ist.

Tolle Wurst.

Die Schuldnerin verarscht uns nun schon seit 2 Jahren. Die holt immer neue Tricks raus und langsam reicht es dem Mandanten.

Die Forderung ist tituliert, er hat Strafanzeige gestellt, aber dennoch will er schnellstmöglich zum Geld.

Ich hab ihm erzählt, dass man einen Herausgabeanspruch geltend machen könnte, müsste eben nur mal Infos dazu einholen. Er würde aber nichts mehr außergerichtlich machen, sondern direkt auf dem Klagewege.

Habt Ihr Tipps, Tricks, Muster etc? Wäre für alles sehr, sehr dankbar.
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petramaus
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#2

04.12.2007, 10:35

Den Herausgabeanspruch gegen die Tochter kannst du pfänden. Das Konto der Schuldnerin läuft ja auf den Namen der Tochter. Drittschuldner ist dann also in dem Fall die Tochter.
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blackcat
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#3

04.12.2007, 10:41

:zustimm

Etwas anderes als den Herausgabeanspruch wüßte ich auch nicht zu pfänden.

Bei einer Klage: Worauf willst du klagen? Auch auf Herausgabe? Das geht mit dem PfÜB schneller. Es ist halt die Frage, worauf der Mandant direkt klagen möchte.
Andreas

#4

04.12.2007, 10:42

Hört sich ja nach einem klassischen Patienten an. Das sind die Fälle, in denen ich mich frage, warum der Schuldnerschutz so hochgehangen wird (Populismus der Politiker ? Egal, ist eine andere Baustelle).

- Wegen was wurde Strafanzeige erstattet ?
- Wie Petramaus schon sagt: Erst mal Pfdg. gegen die Tochter als DSin.
Tigra
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#5

04.12.2007, 10:54

würde auch erst mal die tochter als drittschuldnerin pfänden...
wie siehts den in ihrer ev aus?!
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Gast

#6

04.12.2007, 10:59

Ich schließe mich den Meinungen der anderen Damen und Herren an und würde zunächst einmal einen PfüB gegen die Tochter machen.

Ist die Schuldnerin je Eigentümerin des Hauses gewesen, welches auf den Ehemann läuft??? Wie lange ist das ggf. her??? Würde hier nochmal genau prüfen und ggf. ne Anfechtung machen, bezüglich der Vermögensübertragung, wenn es geht.
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LuzZi
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#7

04.12.2007, 11:05

:zustimm
Haben so eine Sache auch, wo die Beklagte (unsere Mandantin) ein Teil ihres Hauses auf ihren Mann überschrieben hat. Die wird nun verklagt nach dem Anfechtungsgesetz. Da ist auf jeden Fall irgendwie ranzukommen wenn eurer Schuldnerin einmal das Haus gehörte oder auch ein Teil des Hauses. Muss dazu sagen der Mann unserer Mandantin ist verstorben, nun geht es nur noch darum, ob die Schenkung nichtig ist o. ä. Eklige Sache, versuche mich da gern zu drücken :P
HIMI
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#8

04.12.2007, 11:49

genau. Habt ihr in VV, das darüber Auskunft gibt? Wenn ihr die Nummer des Grundbuchs kennt, macht doch eine Anfrage an das Grundbuchamt.
ich glaub mich knutscht ein Elch
StineP

#9

04.12.2007, 13:40

Ich versuche, eure Fragen nacheinander zu beantworten:

Strafanzeige: Mandant hatte zum Auszug Ende November sein Vermieterpfandrecht geltend gemacht. Hat sie natürlich nichts in der Wohnung gelassen.

Die haben sich ein Haus gekauft und sind dort eingezogen. Dieses läuft über den Mann. Sie war früher nur immer Mieterin beim Mandanten.

Mit dem Schuldnerschutz sehe ich das gaaaaaaanz genauso. Mich ärgert das auch, vor allem zieht die wirklich jede Möglichkeit aus dem Ärmel. Wir ärgern uns schon seit 4 jahren mit der rum.

Ja, wir haben ein VV... Allerings aus 2006. Dort bekommt sie Hartz 4. Sie wird von ihrem Mann angeblich mit versorgt. Wir haben wie gesagt nur die Pfübs machen können. Alles andere war vorher schon erfolglos.

Also Mann ist komplett im Besitz des Hauses. Er hat das offiziell gekauft.

Also Pfüb auf Herausgabe?? Ich weiß, wir hatten das schon ganz oft, aber kann mir jemand vielleicht beim Suchen helfen? Hab natürlich heute überhaupt keine Zeit... Wäre toll, wenn mir jemand ein entsprechendes Pfüb-Muster zur Verfügung stellen könnte - gerne auch gemoppst =)

Ich bin euch unendlich dankbar
Gast

#10

04.12.2007, 13:47

der PfüB gegen die Tochter würde genauso aussehen, wie gegen eine Bank also mit Bankkonto etc.

Darin würde ich jedoch folgenden Zusatz pfänden lassen:

Es wird darüber hinaus angeordnet, daß der Schuldner die Genossenschaftssatzung (Statut) und die Kontoauszüge der letzten drei (oder sechs) Monate an den Gläubiger herauszugeben hat.

Wenn das nicht getan wird, dann soll der GVZ nochmal loslaufen und die Kto-Auszüge gem. § 836 Abs. 3 ZPO pfänden. Dann muss sie ihre Einnahmen an eides Statt versichern.

Sollte die Tochter nicht reagieren, dann schickste ihr das Schreiben mit der Drittschuldnerklage nach § 840 ZPO. Wenn sie darauf dann immernoch nicht reagiert, dann machste ne Drittschuldnerklage.

Boah, das wäre voll mein Fall :D
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