Zwangsversteigerung, wie lange dauert das?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rehlein39
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#1

03.12.2007, 12:07

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Sicherungshypothek beim Amtsgericht Schöneberg beantragt. Jetzt will der Mandant wissen, wie lange das Zwangsversteigerungsverfahren dauert und welche Kosten entstehen. Bin leider damit völlig überfragt - habt Ihr Erfahrungswerte bezüglich der Dauer?
StineP

#2

03.12.2007, 12:18

Oh, das kann man nie genau sagen. Kommt immer auf die Gerichte an.

Wir haben hier aktuell eine Sache, da haben wir am 26.04.2006 Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt. Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben und letzte Woche war Zwangsversteigerungstermin... Leider wurde aus dem Ursprungswert von 45.000,00 € für die Eigentumswohnung aufgrund von Belastungen ein Wert von 260.000,00 € oder so... Es hat natürlich niemand geboten (ist ja auch verständlich)... Also erfolglos in 1,5 Jahren.
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butterflybabe
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#3

03.12.2007, 12:32

Also nach meinen Erfahrungen dauert so was immer ziemlich lange. Kommt auch darauf an, ob der Schuldner meckert oder nicht. Wir haben aktuell eine Sache die geht bereits seit 2 Jahren. Der Schuldner hat mehrmals die Versteigerung wegen Suzid uä verschieben lassen. Gericht sah das jetzt nicht mehr ein. Aktuell ist Versteigerungstermin für März 08 angesetzt.
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#4

03.12.2007, 12:41

Oh, doch so lange! Und wie berechnen sich die Kosten? Kann mir da jemand helfen?
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#5

03.12.2007, 12:52

Gebühr Nr. 3311 VV RVG 0,4

Gerichtskosten weiß ich leider nicht.
StineP

#6

03.12.2007, 13:08

Überblick Zwangsversteigerung:

der Anwalt erhält für den Zwangsversteigerungsantrag eine 3/10 Gebühr nach § 68 Abs.1 Nr.1 BRAGO und für die Teilnahme am Versteigerungstermin eine weitere Gebühr von 4/10 und für die Teilnahme am Verteilungsverfahren eine 3/10 Gebühr der Rechtsanwaltsgebühren


das Gericht erhält eine 3/10 Gebühr für die Anordnung der Zwangsversteigerung nach dem Gerichtskostengesetz der Gerichtsgebühren


für das weitere Verfahren und den Versteigerungstermin entsteht eine weitere 3/10 Gebühr, aber nach dem Verkehrswert des Gesamtgrundstücks; hinzu kommen oftmals die Gutachterkosten für die Bemessung des Verkehrswertes, die 1.000 bis 2.000 DM erreichen können
Wichtig: Bei dieser erheblichen Kostenbelastung muss der Gläubiger vor allem bei einer kleineren Forderung sehr genau abwägen, ob das geringste Gebot vertretbar niedrig ist und überhaupt Aussicht besteht, dass sich ein Bieter findet
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#7

03.12.2007, 13:10

Gerichtskosten für Entscheidung über den Antrag liegen bei 50,00€ Festgebühr nach Nr. 2210 KV GKG. Für das dann folgende Verfahren im Allgemeinen gibts ne 0,5 Gebühr nach Nr. 2211 KV GKG. In den folgenden Nr. im GKG kannste noch mehr über die Einzelheiten nachlesen.
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#8

03.12.2007, 13:49

Naja, also BRAGO wäre hier ja sicher nicht mehr zum anwenden.

Vielleicht sollte man noch berücksichtigen, dass oftmals in diesen Verfahren Beschwerde eingelegt wird, hierfür fallen ja wieder extra Gebühren an. Vorsichtshalber ...
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#9

03.12.2007, 13:57

Hm, wird sich hier gar nicht lohnen - unsere Forderung beträgt ca. 2.000,00 €. Mal sehen, was der Mandant sagt.

Vielen Dank für die Antworten!!
HIMI
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#10

03.12.2007, 13:58

der Eintrag der Sicherungshypothek geht normalerweise recht schnell.
Habt ihr daraufhin selbst Zwangsversteigerung beantragt und die damit verbundenen Kosten bedacht?
Hängt ihr euch an ein bereits laufendes Verfahren an?
Wer ist der Erstranggläubiger? Inhaber der Grundschuld?
An welcher Rangstelle steht ihr?
In welchem Stadium befindet sich das Verfahren?
ich glaub mich knutscht ein Elch
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