soll Antrag auf Zugang stellen, hat jemand nen Muster?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
mokey1
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 19.09.2007, 13:43
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Münsterland

#1

03.12.2007, 11:08

Guten Morgen Ihr Lieben.

Hab grad von meinem Chef den Auftrag bekommen, nen Antrag auf Zugang beim GVZ zu stellen.

Sachverhalt:

Räumungsverfahren eingeleitet,
Räumungstitel liegt vor
(Forderungstitel liegen ebenfals vor, falls das hilfreich/notwendig sein sollte)

Dann ist der Schuldner einfach abgehauen, hat eine Wohnungs-Übergabe aber nicht gemacht. Jetzt müssen wir ja irgendwie in die Wohnung rein und Räumung ist ja im grunde genommen auch nicht mehr nötig.

Hat einer von euch das schon mal gemacht bzw. ein Muster vorliegen, dass er mir geben könnte??

Vielen Dank schon mal im voraus.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
_steffi_

#2

03.12.2007, 11:15

Halli hallo,

weißt du denn, ob die Wohnung leer ist? Ich würde ZV-Auftrag auf Räumung der Wohnung und Einlagerung der dort aufgefundenen Gegenstände stellen. Räumungs- und ZV-Auftrag an GVZ:

In Sachen

Gläubiger ./. Schuldner

überreichen wir die Vollstreckungsunterlagen mit dem Auftrag, die Räumung der Wohnung des oben bezeichneten Schuldners

in ................

vorzunehmen.

Zugleich bitte ich, soweit der Schuldtitel auf Zahlung gerichtet ist, um Zwangsvollstreckung wegen nachstehender Beträge.

Das genügt eigentlich.

Der GVZ bestellt dann eine Umzuigsfirma, die die Sachen von Wert einlagert und nach 1/2 jahr versteigert.

Um den Schlosser kümmert sich auch der GVZ.

Es ist allerdings hohe Kosten für euren Mandanten zu erwarten.

Ciao
Steffi
Benutzeravatar
mokey1
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 19.09.2007, 13:43
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Münsterland

#3

03.12.2007, 11:24

Hallo Steffi,

gedacht hatte ich das eigentlich auch erst, aber aufgrund der Kosten soll ich nur den Antrag auf Zugang stellen, so dass der GVZ nur nen Schlüsselunternehmen zuziehen brauch.

Die Wohnung ist geräumt, nur der Zugang wird uns verwährt.

Was ich vergessen habe, der Schuldner ist amtsbekannt pleite.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
_steffi_

#4

03.12.2007, 11:35

Hi Carmen,

na dann schreibst einfach statt "die Wohnung zu räumen" "dem Gläubiger den Zugang zur Wohnung herzustellen".

Kannst ja dem GVZ noch schildern, dass die Wohnung leer ist und du nur den Zugang brauchst.

Bei uns ist es so, das die GVZ anrufen, wenn etwas unschlüssig ist.

Ciao
Steffi
Benutzeravatar
mokey1
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 19.09.2007, 13:43
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Münsterland

#5

20.12.2007, 08:28

Hallo Steffi,

:thx für deine Hilfe. Heute ist der Termin mit dem Gerichtsvollzieher und der Bohrmaschine *g Der GVZ verschafft uns heute somit den Zugang zur Wohnung.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
Andreas

#6

20.12.2007, 08:56

Interessant sind immer die Räumungstermine, in denen der Sch. sich weigert, auszuziehen. Wir hatten da mal einen ganz hartnäckigen, der hat sogar mehrfach vor der Rechtspflegerin beim AG eine Ohnmacht simuliert :ohnmacht :abdreh :verdaechtig
Benutzeravatar
mokey1
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 19.09.2007, 13:43
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Münsterland

#7

20.12.2007, 09:02

Dann kann ich ja von Glück reden, dass der schon vor langer Zeit das weite gesucht hat :hurra
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
_steffi_

#8

20.12.2007, 09:08

@andreas
und, ham sie ihm die Wohnung gelassen?

Ich hasse dreiste Schuldner und ganz besonders die, die unsere Rechnungen nicht bezahlen.
Antworten