Schuldner nicht zu ermitteln - und jetzt ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
danny
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#1

28.11.2007, 13:03

Hi,

habe jetzt eine Einwohnermeldeamtsanfrage zurückbekommen mit dem Hinweis "die gesuchte Person ist im Melderegister nicht zu ermitteln".

Kann ich da noch irgendwas tun? Oder ist die Sache abzuhaken? :cry:

LG
danny
Märry

#2

28.11.2007, 13:05

Vielleicht gibt es Nachbarn, die was wissen? Oder der/die Gläubiger/in?
Oder WV in 1 oder 2 Jahren nochmal und nochmal ne EMA versuchen.
:wink:
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schneewittchen1984
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#3

28.11.2007, 13:09

kenn die vorgeschichte zwar nicht, aber sprech doch mal mit dem zuständigen GV. vielleicht kennt er den schuldner und kann dir weiterhelfen.
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Janin

#4

28.11.2007, 13:09

evtl. auch ne postanfrage
Gast

#5

28.11.2007, 13:10

Wenn Du versuchst, ne Forderung zu titulieren und Dir dazu die zustellfähige Anschrift fehlt, musst Du versuchen, die Klage öffentlich zustellen zu lassen.

Kannst den Namen ja auch mal bei Google eingeben. Manchmal passieren da noch Zeichen und Wunder.... oder bei Polizei oder JVA oder Staatsanwaltschaft mal anfragen.


Ich weiß ja nicht, ob bei Dir ne Forderung verjährt.....
maxe
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#6

28.11.2007, 13:17

Gegebenenfalls Online suchen über z.B.
www.konsumentenauskunft.de
www.ra-rc.de
www.supercheck.de
www.regis24.de
www.riser.de

Hinter den ersten beiden steckt RA-Micro, supercheck arbeitet u.a. mit Annotext zusammen, die letzten beiden stellen EMA-Auskünfte zur Verfügung.

Kostenpflichtige Dienste mit vorheriger Anmeldung, aber mit manchmal erstaunlicher Trefferquote auch noch nach Jahren, da gerade die ersten drei mit von Versandhäusern oder Mobilfunkdiensten zur Verfügung gestellten Daten arbeiten.
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blackcat
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#7

28.11.2007, 13:22

Mit supercheck kannst du eine Vor-Ort-Ermittlung in Auftrag geben.
D. h. sie befragen dann Nachbarn etc. ob die wissen, wohin der Sch verzogen ist. Kostet allerdings auch um die 40 €.
Sam29

#8

28.11.2007, 13:42

Kommt Zeit, kommt Rat. Papier ist geduldigt. Ich würde die Akte weglegen, wiegt sich der Schuldner in Sicherheit, wird er sich früher oder später anmelden müssen. Nach wiederholen der Akte, kannst Du nochmals eine EMA starten, sollte dieser wieder unbekannt sein, Anzeige wegen Verstoss gegen das Meldegesetz. DIe meisten verschluckten Schuldner lassen sich so finden.

Viele andere Möglichkeiten, ergeben ausser Kosten eh nichts und die sind bekanntlich so gering wie möglich zu halten.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#9

28.11.2007, 13:55

Wenn du noch keinen Titel hast würde ich an deiner Stelle aber erst einmal checken, wie das mit der Verjährung aussieht, bevor du sie längere Zeit auf Frist legst. Hinterher war das alles umsonst und dann gibts nur noch ein "Ätsch" vom Schuldner.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Kichererbse
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#10

28.11.2007, 14:00

Wenn Du versuchst, ne Forderung zu titulieren und Dir dazu die zustellfähige Anschrift fehlt, musst Du versuchen, die Klage öffentlich zustellen zu lassen.
Gilt ja als ultima ratio. Also vor Öffentl. Zust. erst alles andere abchecken, sonst haut dir das Gericht das um die Ohren.

Ansonsten :zustimm
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