Zwangsvollstreckung gegen RA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Herzchen
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#1

22.11.2007, 14:59

Hey ihr,

brauche mal eure Hilfe.

Ein gewisser RA :verdaechtig schuldet unserer Mandantschaft (macht Werbeplakate) Geld. Auf unser Schreiben hin, dass er doch zahlen soll, kam keine Antwort. Auch auf eine Mahnung hin keine Reaktion.

MB, VB konnte unter der Büroadresse zugestellt werden. Habe nun einen Titel, der mich leider nicht weiterbringt.
Habe nun versucht, mittels Kombiauftrag (ZV- + EV-Auftrag) an das Geld zu kommen.
Kam Schreiben vom GVZ zurück, dass Schuldner mehrmals nicht angetroffen werden konnte und für EV der Kollege am Wohnort des Schuldners zuständig sei. Nur: den Wohnort kenne ich nicht.
Dem GVZ ist der Wohnort auch nicht bekannt.

Wir haben nun schon die Rechtsanwaltskammer angeschrieben, die geben uns aber keine Auskunft.
Lt. meinem Chef müssen RAe auch kein Gewerbe anmelden, sodass sie die Anschrift in einem Gewerbeamt o. ä. angeben müssen.

Habt ihr eine Idee, wo sich ein RA eintragen muss oder wie ich sonst noch die Adresse rausbekomm? Ich hab schon im Telefonbuch im ganzen Landkreis gesucht, aber dort ist er auch nicht verzeichnet.
Mein Chef meinte, dass man sich wohl bei einem Gericht noch irgendwo eintragen lassen muss, aber er meinte, dass die Chancen hier wohl auch sehr gering seien, die Adresse zu erfahren.
Die Kammer beruft sich auf "datenschutzrechtliche" Gründe... :roll:

Herzliche Grüße
Bärchen

#2

22.11.2007, 15:07

Habt ihr denn keine Bankverbindung oder so?
Ansonsten würd ich, wenn ihr in der Nähe von der Kanzlei seid, einfach mal dort vorbeifahren oder euch als "Mandant" einen Termin geben lassen und dem GV den Termin mitteilen. Dann muss er ja im Büro sein und der GV geht an eurer Stelle zum Termin.

Aber wie man sonst an die private Anschrift kommt,... keine Ahnung. Oder den RA in der Kanzlei abfangen und abends ihm nach Hause folgen
Gast

#3

22.11.2007, 15:11

Ne Auskunft bei Bürgel oder Creditreform oder einfach ne EMA-Anfrage können ja auch schon ein wenig weiterhelfen....
Gast

#4

22.11.2007, 15:13

Genau hier ist das Problem, wenn die Leute nirgendwo eingetragen sein müssen.

Über das Telefonbuch werdet ihr nicht weiterkommen, da es für einen Anwalt unüblich ist, sich eintragen zu lassen.

Ne Bankverbindung werdet ihr nicht haben, sonst wärt ihr wohl gleich in das Konto gegangen, oder??? Würde die Mandantin aber nochmal fragen, ob sie einen Briefkopf des RAs hat. Vielleicht hat sie was übersehen.

Hat der RA ne homepage??? Vielleicht kann man da etwas herausfinden??? Vielleicht ne Steuernummer oder so, dann ggf. beim Finanzamt pfänden.
Sylvia1964
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#5

22.11.2007, 15:14

Hallo Herzchen,
na, da hast Du ja wirklich einen "spannenden" Tatbestand.

Schon die Androhung einer EV dürfte für einen Anwalt eine ganz üble Sache sein. Soweit ich weiß, kann damit ein Berufsverbot einhergehen. Ein RA ist schließlich eine Vertrauensperson, auch was Geld angeht.

Hast Du schon mal eine Anfrage bei Creditreform versucht. Die haben häufig Privatanschriften zu den betreffenden Firmen-Sitzen. Als Mitglied kostet eine Anfrage 8,00 € - Als Nichtmitglied, weiß ich gar nicht, ob Du Auskunft bekommst. Frag einfach mal nach.

Du hast doch sicher einen Briefbogen des Anwaltes. Ich würd da mal ne Kontenpfändung machen.

Sylvia
Bärchen

#6

22.11.2007, 15:19

Preußi hat geschrieben:Ne Bankverbindung werdet ihr nicht haben, sonst wärt ihr wohl gleich in das Konto gegangen, oder??? Würde die Mandantin aber nochmal fragen, ob sie einen Briefkopf des RAs hat. Vielleicht hat sie was übersehen.
Muss die Steuernummer zwingend angegeben werden? Ich meine nicht! Bei einem Pfüb auf die Bank brauchst du ja auch keine Kontonummer angeben
Suse
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#7

22.11.2007, 15:30

Nee, Steuernummer muss nur auf Rechnungen und nicht auf dem Briefkopf stehen. Ist der denn nicht mehr in seiner alten Kanzlei? Der muss doch mal da sein!

Ich hab schon mal bei einem RA die Bürokasse gepfändet.
LG, Ela
Herzchen
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#8

22.11.2007, 16:11

Nein, einen Briefkopf haben wir nicht. :cry:

Der RA scheint auch nicht blöd zu sein und zu wissen, wie man sich Gläubiger vom Hals hält. Die Homepage ist "im Aufbau".

EMA hab ich mir auch schon überlegt, aber das ist ja nur, wenn ich schon ne Adresse hab. Und da ich nur die Büroanschrift habe, werden sie mir die Privatadresse nicht geben.

Mir scheint, der RA hat mehrere Gläubiger. O-Ton GVZ:

Schuldner konnte mehrmals nicht angetroffen werden,...

Für die Abnahme der EV ist der Kollege des Wohnortes zuständig. Schuldner führt hier nur eine Anwaltskanzlei, ich habe ihn aber noch nie angetroffen, auf schriftliche Nachrichten pflegt er sich nicht zu melden.

Seine Privatanschrift ist mir nicht bekannt.

So. Also ich denke, der treibt böses Spiel mit Mandantengeldern o. ä. und hat Schulden wie Sautreiber.
Mich wundert nur, dass man ihn hier weiter machen lässt.

Creditreform wäre noch eine Möglichkeit. Wer ist da denn alles eingetragen? Habe ich noch nie probiert.
HIMI
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#9

22.11.2007, 16:59

@herzchen: war der früher für euren Mandanten tätig? Dann hat er Rechnungen versandt, und auf denen muß die Umsatzsteuernummer stehen.

Außerdem: Er ist doch sehr wahrscheinlich beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte des jew. Bundeslandes eingetragen. Warum pfändet ihr nicht seine Ansprüche?
ich glaub mich knutscht ein Elch
GV Alt
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#10

25.11.2007, 09:53

@Herzchen:
Da die ZV im Geschäftsraum + in der Wohnung stattfinden muß, wird Dir das EMA auch die Privatanschrift geben (müssen). Falls er nicht am Ort wohnt, würde ich die Anfrage auf die EMÄ der umliegenden Orte erweitern.

Im übrigen ist der GV verpflichtet, bei Vollstreckungen gegen Anwälte/Notare die zuständige Kammer darüber zu informieren. Frag mal den GV, ob er dieser Pflicht nachgekommen ist (gibt zumindest zusätzlichen "Druck").
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