Stehe mit Insolvenzrecht etwas auf Kriegsfuß.
Ich habe hier eine Sache, in der Schuldner eine Einzelfirma ist. MA hat am 2.11.2006 Arbeitsvertrag erhalten. Die Inhaberin der Firma hat, wie ich jetzt erfahren habe, bereits am 25.10.06 die EV geleistet. Schon derb!
Hätte die jetzt Insolvenz anmelden müssen? Im VVZ hat sie als Gewerbetreibende Auskunft erteilt. Nichts zu holen.
Mandant hat noch Anspruch auf Lohn in Höhe von ca. 3.000,00 €.
Muß Insolvenz beantragt werden?
Von wann datiert denn der Arbeitsvertrag, nur mal so infohalber ?
Eine Pflicht zur Stellung eines Insoantrages scheint es für diese Firma, wenn es eine Einzelfirma ist, nicht zu geben, wenn man dieser Seite glauben darf:
http://www.rechtsanwalt-moeller.de/pfli ... antrag.htm
Welche Rechtsform hat der Arbeitgeber ?
Eine Pflicht zur Stellung eines Insoantrages scheint es für diese Firma, wenn es eine Einzelfirma ist, nicht zu geben, wenn man dieser Seite glauben darf:
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Welche Rechtsform hat der Arbeitgeber ?
- Soenny
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Der Arbeitsvertrag ist vom 2.11.2006, zugleich 1. Arbeitstag. EV wurde am 25.10.2006 geleistet, also vorher.
Es ist eine Einzelfirma, nennt sich .... Kaminmanufaktur. Was die genau machen, weiß ich nicht. Im VVZ steht was von 150 Klinkersteinen und so Sachen, aber nichts, was sich zu pfänden lohnt. Konto gibt es nicht und auch sonst nichts wertvolles.
Ich dachte nur, daß eine Firma, egal welche Rechtsform, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit Inso anmelden muß, allein schon deshalb, weil der AN dann Insolvenzausfallgeld bekommen kann.
Es ist eine Einzelfirma, nennt sich .... Kaminmanufaktur. Was die genau machen, weiß ich nicht. Im VVZ steht was von 150 Klinkersteinen und so Sachen, aber nichts, was sich zu pfänden lohnt. Konto gibt es nicht und auch sonst nichts wertvolles.
Ich dachte nur, daß eine Firma, egal welche Rechtsform, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit Inso anmelden muß, allein schon deshalb, weil der AN dann Insolvenzausfallgeld bekommen kann.
Dann dürfte aber ein Eingehungsbetrug vorliegen, weil der Arbeitgeber wissen mußte, daß er nicht i.d.L. sein wird, den MA zu bezahlen.
Droh mit Strafanzeige
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- Soenny
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Ich habe einen bitterbösen Brief geschrieben mit Frist und allem drum und dran. Leider hat die Dame nicht reagiert. Die ist zum Gerichtstermin schon nicht erschienen, ich habe ein VU. Was sie auf die ZV beim GV vorgelegt hat, sind die Abrechnungen, die sie noch erteilen mußte.
Na, das ist doch ein prima Fall für eine Strafanzeige. EV ist abgegeben, das ist bekannt. Hast du das EV-Protokoll ? Gar nix drin ?
Ich würde gegen DIE in jedem Fall Strafanzeige machen. Hast du sie auch auf die Möglichkeit der Gewerbeuntersagung, § 35 Gewerbeordnung, hingewiesen ?
Diese Schuldnerin scheint das zu wollen und zu brauchen.
Ich würde gegen DIE in jedem Fall Strafanzeige machen. Hast du sie auch auf die Möglichkeit der Gewerbeuntersagung, § 35 Gewerbeordnung, hingewiesen ?
Diese Schuldnerin scheint das zu wollen und zu brauchen.
- Soenny
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Im Vermögensverzeichnis stehen nur Schulden und viele Kinder oder andersrum.
Danke für den Tip mit der Gewerbeuntersagung. Das versuche ich auf jeden Fall noch.
Sonst kann ich nur dem Mandanten gut zureden, daß Strafantrag gestellt wird. Das muß er ja leider selber zahlen oder ich erklär ihm was er machen muß.
Danke für den Tip mit der Gewerbeuntersagung. Das versuche ich auf jeden Fall noch.
Sonst kann ich nur dem Mandanten gut zureden, daß Strafantrag gestellt wird. Das muß er ja leider selber zahlen oder ich erklär ihm was er machen muß.
- Summerof77
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Ähm, hab jetzt mal hier drübergeschaut. Insolvenzverschleppung gilt nur für GmbH, AG usw. Für Einzelunternehmen, die EV abgegeben haben, heißt es: Sie haben zwar kein Geld, d.h. aber nicht, daß sie keines erwirtschaften dürfen!
ich denke, der Weg mit der Strafanzeige wegen Betruges ist zumindest eher einen Versuch wert.
LG
Summer
ich denke, der Weg mit der Strafanzeige wegen Betruges ist zumindest eher einen Versuch wert.
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Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!