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Verfasst: 21.11.2007, 14:08
von Gressi04
Also Drittschuldner ist:
das Land Nordrhein-Westfalen
v.d.d. den Leiter der Justizvollzugsanstalt ......
Adresse
- Drittschuldner -
Die Pfändung erstreckt sich auf Ansprüche
auf Auszahlung des gegenwärtigen und künftigen Eigengeldes, soweit es nicht der Bildung des Überbrückungsgeldes nach § 51 Abs. 4 StVollzG dient.
Hoffe das klappt auch bei dir. Viel Glück.
Verfasst: 21.11.2007, 14:09
von Summerof77
wird die Forderung des in der JVA ... untergebrachten Schuldners an das Land ... auf Auszalhung des ihm als Eigengeld zugeschriebenen und künftig noch gutzuschreibenden Geldes mit Ausnahme des nach § 51 Abs. 4 StVollzG unpfändbaren Teils in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem nach § 52 Abs. 1 StVollzG zu bildenden und dem tatsächlich vorhandenen Überbrückungsgeld an den
Drittschuldner: Land vertr. d. den Leiter der JVA
Wichtig, Drttschuldner ist das Land, nicht die JVA
Verfasst: 21.11.2007, 15:26
von Majo
wow, werd ich probieren! Vielen Dank!!!
Schuldner sitzt im Gefängnis
Verfasst: 22.11.2007, 08:11
von Soenny
Habe da auch noch eine Frage: Welches Bundesland ist denn als Drittschuldner zuständig? Das wo der SC sitzt oder sein "Heimatbundesland"?
Verfasst: 23.11.2007, 21:37
von Summerof77
Ach so, klar, da wo er sitzt
Re: Schuldner sitzt im Gefängnis
Verfasst: 12.04.2011, 15:00
von carolin_stoll
Löst das eigentlich eine neue Angelegenheit aus? Bekomm ich dafür Gebühren?
Re: Schuldner sitzt im Gefängnis
Verfasst: 12.04.2011, 15:03
von Ernie
@ carolin_stoll: Für die Ausbringung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder was meinst Du jetzt?
Re: Schuldner sitzt im Gefängnis
Verfasst: 12.04.2011, 15:56
von carolin_stoll
Sorry Ernie, die Frage war überflüssig. Hab sie mir selbst beantwortet.
Re: Schuldner sitzt im Gefängnis
Verfasst: 12.04.2011, 16:16
von carolin_stoll
Muss ich eigentlich da als Adresse des Schuldners die von JVA angeben oder seine alte Wohnanschrift?
Re: Schuldner sitzt im Gefängnis
Verfasst: 12.04.2011, 17:48
von Ernie
Wo kann dem Schuldner der Pfüb zugestellt werden?