Austauschpfändung oder andere Möglichkeiten???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
petramaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 868
Registriert: 17.10.2007, 21:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Aschaffenburg
Kontaktdaten:

#11

21.11.2007, 10:09

Was Austauschpfändung betrifft, die haben wir in unseren Formularen gleich mit drin:
"Soweit Gegenstände für eine Austauschpfändung in Betracht kommen, eine vorläufige Austauschpfändung nach §§ 811 b ZPO, 124 GVGA vorzunehmen."
Kitty.84

#12

21.11.2007, 10:14

Also ich find die Idee von Schlaubi nicht schlecht...
Vielleicht kann man das ganze so audehnen, dass ich erst mal normalen ZV Auftrag iVm EV mach, dem GV aber direkt sage, falls was zu pfänden da ist, soll er das mal brav sofort tun. (z.B. TV wenn da) Und nach der EV kann man ja dann sehen was es da sonst noch gibt....
Geht das überhaupt?
Also ich mein, bei ner AUstauschpfändung muss ich ja erst den Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen...
oh man, bin total verwirrt....So vieles auf einmal....und das bei meiner Erkältung....
Kitty.84

#13

21.11.2007, 10:15

oh Petramaus, sorry, hatte dein Posting zu spät gelesen...
Ja genau das mein ich... Dann scheint das so die sinnvollste Möglichkeit zu sein
Antworten