[font=Comic Sans MS]Hallo,
ich habe heute ein Vermögensverzeichnis erhalten, dass wie ich meine, mal wieder nicht richtig ausgefüllt wurde. Der Schuldner hat angegeben, dass er Auszubildender sei. Es steht aber nirgends, wann die Ausbildung voraussichtlich beendet ist. Ich meine vor Urzeiten gelernt zu haben, dass dieses im Verzeichnis einzutragen ist. Ist das richtig? Irgendwie finde ich nirgends eine Antwort hierzu. [/font]
Angaben im Vermögensverzeichnis
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hmm kann mich nicht erinnern je gegen einen Azubi vollstreckt zu haben aber ich meine, dass soetwas drin stehen sollte.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
wenn der GV nicht gesondert nachgefragt hat (oder sein EDV-Formular das vorsieht), steht das nicht da, denn das übliche Standardformular sieht das leider nicht vor und GVer, die naheliegende Fragen zu unklaren Sachverhalten stellen, sind leider rar - die hier im Forum angemeldeten natürlich ausgenommen
Kannst Du aber nachbessern lassen.
Kannst Du aber nachbessern lassen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Da sollte man aber vorsichtig sein. Nicht jeder Azubi wird übernommen bzw bekommt gleich nach der Ausbildung ne Stelle. Und man verursacht jetzt nur unnötig Kosten.
Also - am besten Vermögensverzeichnis ergänzen lassen. Nämlich um die Angaben, wie lange die Ausbildung voraussichtlich noch dauern wird.
Also - am besten Vermögensverzeichnis ergänzen lassen. Nämlich um die Angaben, wie lange die Ausbildung voraussichtlich noch dauern wird.
Danke für die schnellen Antworten.
So schnell kann ich gar nicht darauf reagieren.
Vollstreckung wird nicht bringen, da der Schuldner viel zu wenig verdient. Nur es wäre schön zu wissen, wann die Ausbildung beendet ist, damit ggf. vor Ablauf der 3-Jahres-Frist ein erneuter Antrag gestellt werden kann - wenn die Ausbildung zwischenzeitlich beendet sein sollte.
Ich werde wohl nachbessern lassen.
So schnell kann ich gar nicht darauf reagieren.
Vollstreckung wird nicht bringen, da der Schuldner viel zu wenig verdient. Nur es wäre schön zu wissen, wann die Ausbildung beendet ist, damit ggf. vor Ablauf der 3-Jahres-Frist ein erneuter Antrag gestellt werden kann - wenn die Ausbildung zwischenzeitlich beendet sein sollte.
Ich werde wohl nachbessern lassen.