Zweite Vollstreckbare Ausfertigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blub
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#1

19.11.2007, 11:53

Hat jemand von euch einen Musterantrag für den Antrag auf Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung?
Janin

#2

19.11.2007, 11:56

in dem rechtsstreit x gegen y beantragen wir eine zweite vollstreckbare ausfertigung des urteiles vom ..., az.
und glaubhaft machen, dass die erste verloren gegangen ist.
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13
NORTHERN DINO
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#3

19.11.2007, 12:00

Nicht vergessen zu versichern, dass der Ersttitel weder bei dem GV noch beim Vollstreckungsgericht vorliegt bzw. Vollstreckungsmaßnahmen bislang nicht eingeleitet wurden. Ebenso liegt der Titel weder bei der Partei noch beim Anwalt vor. Dann auch angeben, auf welche Weise der Titel verlorengegangen ist.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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petramaus
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#4

19.11.2007, 12:05

Meinen Vorrednern :zustimm

Der Verlust des Titels muss dann aber auch noch anwaltlich versichert werden.
Suse
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#5

19.11.2007, 12:07

Das hatte ich letztens auch. Habe nur einen Teilbetrag (Beispiel: 500,00 €) vollstreckt. Der GV ist hin, der Schuldner hat diesen TEILBETRAG gezahlt und was macht der GV? Gibt Titel über (Beispiel: 7.000,00 €) dem Schulnder. Schöner SchXXX!
Hab vor ca. zwei Monaten auch ne Zweitausfertigung beantragt. Ist aber bis heute nicht da.
LG, Ela
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Summerof77
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#6

19.11.2007, 12:07

Nur, weil ich es gerade mal wieder selbst hatte:

An das
Amtsgericht ...
...

, den ...

Az.: ...

In Sachen

... ./. ...

Namens und in Vollmacht des Gläubigers werde ich beantragen,

dem Gläubiger eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des ... vom ... zur Zwangsvollstreckung gegen den Beklagten zu erteilen.

Begründung

Unterzeichner hatte bereits unter dem ... bei dem zuständigen Urkundsbeamten die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des o.a. Urteils beantragt. Die Übersendung der Ausfertigung wurde ihm auch zugesichert; sie ist in den Akten auch vermerkt. Allerdings ist diese weder bei mir noch bei dem Gläubiger persönlich eingegangen, was anwaltlich versichert wird. Zur Glaubhaftmachung beziehe ich mich weiter auf die beigefügte eidesstattliche Versicherung des Gläubigers. Dieser Fall ist so zu behandeln, als wäre die Ausfertigung verloren gegangen (LG Köln, JurBüro 1969, 1218).

...
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Blub
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#7

19.11.2007, 15:14

unser titel ist hier ein Vollstreckungsbescheid.

Schreib ich dann

" wir beantragen die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides vom ..."

oder

"
Schreib ich dann

" wir beantragen die Erteilung einer zweiten Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides vom ..."
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Janin

#8

19.11.2007, 15:15

würde zur ersten variante tendieren
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monk
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#9

15.01.2008, 22:55

:thx
Eure Tipps hier waren auch für mich sehr hilfreich.
Ich musste kurz vor Weihnachten auch eine 2. vollstreckbare Ausfertigung beantragen und siehe da, heute war sie mit in der Post.
Mancher wartet bis die Zeit sich wandelt, mancher andere
sieht die Chance und handelt!
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Allizze
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#10

31.08.2012, 11:05

Hallo,

ich weiß, das Thema ist uralt, für mich aber gerade unheimlich aktuell. :)

Mein Chef hatte die vollstreckbare Ausfertigung zwecks Erteilung der Rechtskraft zum Gericht geschickt. Nun ist sie dort anscheinend verlorengegangen und ich soll eine neue, inkl. Rechtskraftvermerk, beantragen. Hab sowas leider noch nie gemacht :?

Hat da evtl. jemand einen cleveren Satz, der zwar glaubhaft macht, dass die Ausfertigung bei Gericht verlorengegangen ist, allerdings ohne den Subtext "Ihr seid schuld!"?
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