Zweite Vollstreckbare Ausfertigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

31.08.2012, 11:10

Ist sie überhaupt beim AG angekommen?
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Allizze
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#12

31.08.2012, 11:19

LG... die behaupten, sie wäre nicht angekommen, unser Schreiben allerdings schon. Beigefügt war die Ausfertigung ganz sicher.
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#13

31.08.2012, 17:39

Ich hab mir mal was aus den Fingern gesogen:

"In Sachen bla

wird mitgeteilt, dass sich die vollstreckbare Ausfertigung vom bla nicht mehr in der Akte befindet. Es wird somit davon ausgegangen, dass diese auf dem Wege der postalischen Bearbeitung verloren gegangen ist.

Es wird daher um Zusendung einer Zweitschrift der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vom bla nebst Rechtskraftvermerk gebeten."


Kommentare und Änderungsvorschläge sehnlichst erwünscht.
Jupp03/11

#14

31.08.2012, 18:06

Das ist nach dem Sachverhalt wohl nicht richtig.
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#15

01.09.2012, 11:20

Weshalb bist Du eigentlich so sicher, dass die Erstausfertigung eurem Schreiben beigefügt war? Wenn der Brief angekommen ist, an diesem nichts auffällig war und trotzdem der Titel nicht im Kuvert ist, dann klingt das schon etwas ominös. Ich würde die eigenen Vorgänge noch einmal intensiv durchforsten. Aus einem verschlossenen Brief kann wohl kaum etwas "verloren gehen". Ob sich das Gericht hier so leicht überzeugen lässt, lasse ich mal weit offen... wobei man natürlich nie ganz ausschließen kann, dass auch beim Gericht zwischen dem Öffnen der Post und dem Zutrag zur SE ein Malheur passiert sein kann.
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#16

03.09.2012, 15:07

Sie ist nicht in der Akte und auch nicht in den anderen Briefen, die am selben Tag rausgegangen sind (ja, da hat mein Chef persönlich hinterher telefoniert 8) ), sie muss demnach beigefügt gewesen sein.
Kathi_85
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#17

03.09.2012, 15:13

Hallo,

ich würde schreiben, dass die v. A. zugegangen ist aber nicht mehr auffindbar ist und würde hierzu eine Eidesstattliche Versicherung - unterschrieben vom Chef - beifügen. Wir machen das immer so - Hier gab es noch nie Probleme
samsara
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#18

03.09.2012, 15:29

... beantragen wir die Erteilung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung des ...... nebst Rechtskraftvermerk. Die Erstausfertigung wurde am .... an das ... Gericht mit der Bitte um Anbringung des Rechtskraftvermerks übersandt. Dort ist sie offensichtliche verloren gegangen (wenn Du es schriftlich vom Gericht hast, dass die die Erstausfertigung nicht mehr finden, mitschicken). Wir versichern an Eides statt, dass sich die Erstausfertigung nicht in unseren Unterlagen befindet.
MCH
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#19

12.10.2012, 09:10

Hallo,

zu dem Thema hab ich noch eine Frage bzw. ein Problem. Uns ist die vollstreckbare Ausfertigung vor einigen Jahren abhandengekommen.....jetzt wollte ich ZV machen, hab aber keine vollstreckbare Ausfertigung. Die habe ich nun beim Gericht beantragt und gestern rief mich ein Sachbearbeiter vom Gericht an und meinte, dass das gra nicht so einfach ist eine 2. zu beantragen und ihm is sowas noch nie passiert und so. Tja jetzt will er dem Gegner schreiben (wenn er die Adresse raus bekommt), ob so ein Titel überhaupt existiert hat oder dieser nicht schon bezahlt ist.......Hallo was soll das, denn wenn der Gegner sagt, nöööööööö weiß ich nix von können wir doch nicht auf der Strecke bleiben. :evil:

Hat jemand einen Rat ob das so Richtigt ist oder was ich machen kann?????? :?:
Pitt
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#20

12.10.2012, 09:37

Soweit ich weiß, wird der Gegner in so einem Fall immer vorab über die Beantragung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung informiert. Er kann dann dazu Stellung nehmen, muss aber nicht. Allein die Behauptung, eine Zahlung geleistet zu haben ist nicht ausreichend. Der Schuldner müsste schon einen Überweisungsbeleg o. ä. vorlegen.
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