Antrag Öffnung der Wohnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

16.11.2007, 14:40

Stehe heute auf der Leitung! Ich suche einen Antrag auf Öffnung der Wohnung pp. für den Gerichtsvollzieher. Finde aber bei RAM keinen. Gibt es das gar nicht? Ich habe einen Durchsuchungsbeschluß (Tag und Nacht) und einen Haftbefehl und möchte den GV gerne losschicken. Oder übersende ich die Unterlagen einfach und bitte um weitere Veranlassung?
StineP

#2

16.11.2007, 15:03

Ja, das reicht vollkommen!!

wird der Durchsuchungsbeschluß des AG.... vom ........ (AZ .....) mit der Bitte um entsprechende Durchführung überreicht.
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#3

16.11.2007, 15:08

Vielen Dank :wink:

Das es das noch gibt! Einfach so, ohne einen echten Antrag. Konnte ich fast nicht glauben.

Dann mach ich das mal schnell noch.

Schon mal ein schönes WE (bitte ohne Schnee).
StineP

#4

16.11.2007, 15:15

Hatten wir neulich mit nem Beschluss zu Feiertag/Sonntag ... du weißt schon... War auch etwas baff... Aber besser so als umständlich =)

Dir auch ein schönes Wochenende
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