Pfändung Direktversicherung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Nine
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#1

15.11.2007, 15:40

Hallo Ihr,
ich brauche wieder Eure Hilfe. Folgendes Problem:
In einer Unterhaltssache zahlt er, der Schuldner nicht. Direkt nach Urteilsverkündung hatte er sich eine Lebensversicherung auszahlen lassen, der Fuchs der. Nur die eine bei der Allian (darf man das hier sagen?) besteht noch. Wir also schnell gepfändet. Nun bekomme ich Post von der VS. Es handele sich hierbei um eine Direktversicherung, die den Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung unterliegt. Weiter heißt es, dem Schuldner stünde ein unwiderrufliches Bezugsrecht zu, im Todesfalle sei das Unterbezugsrecht gem. Anlage verfügt. Dem Schuldner stehen keinerlei Gestaltungsrechte wie Kündigung oder Abtretung der Versicherung zu. Aus diesem Grunde sei diese Direktversicherung auch nicht pfändbar.
Das doch wohl ein Witz oder? Heißt das, wir müssen theoretisch warten, bis der Kerl diese betriebliche Altersvorsorge einmal ausgezahlt bekommt, damit es dann wie Arbeitseinkommen pfändbar ist? Kommt man hier wirklich nicht vorher ran? Das ärgert mich!!!
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petramaus
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#2

15.11.2007, 15:43

Hallo Nine!

Wenn sich der Schuldner doch seine Lebensversicherung hat auszahlen lassen, warum habt ihr dann nicht gleich sein Konto gepfändet? Wär doch einfacher gewesen, oder?
Nine
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#3

15.11.2007, 15:46

Wir hatten seine diversen Konten nicht gepfändet, weil wir es zum einen zu dem Zeitpunkt nicht konnten (Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar) und zum anderen diese Konten total überzogen sind (zumindest gibt er das in seinem VVZ an). Wir haben jetzt noch zusätzlich in seiner Firma eine Kassenpfändung gestartet, die auch sehr erfolgreich war. Aber diese Pfändung reicht eben nicht aus. Wir wollten dann eben an diese Versicherung. Komme ich da also nicht ran?
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petramaus
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#4

15.11.2007, 15:49

Ich fürchte nein, da wird wohl nichts zu machen sein. Ich glaub, wir hatten bei uns auch mal sowas ähnliches. Konnten auch nicht an die Direktversicherung.
Nine
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#5

15.11.2007, 15:50

Aber, sollte er die dann mal ausgezahlt bekommen, dann dürfte die doch wie Arbeitseinkommen pfändbar sein, oder?
Schweinerei ist des...
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puste_kuchen
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#6

15.11.2007, 16:00

:huepf
Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D
Nine
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#7

15.11.2007, 16:02

Hmpf, was hat dieser hüpfer zu bedeuten?
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petramaus
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#8

15.11.2007, 16:16

Bei Auszahlung dürfte es wie Arbeitseinkommen pfändbar sein, Nine.
Ja ist schon ne Frechheit, wie manche Schuldner ner Pfändung entwischen können.
Nine
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#9

15.11.2007, 16:22

Ja, das finde ich auch!
Okay, also: solange noch "nur" eingezahlt wird, nicht pfändbar, später, bei Auszahlung dann pfändbar wie Arbeitseinkommen. Gut, bis es soweit ist, werden die Pfändungsfreigrenzen sicherlich so bei ab 1.200,00 liegen, aber gut...
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#10

15.11.2007, 16:34

Genau, nur Einzahlung = nicht pfändbar; Auszahlung = pfändbar :)

Aber ihr habt doch schon eine Kassenpfändung in der Firma des Schuldners erfolgreich gehabt. Warum also nicht einfach noch eine?
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