GK für Zwangssicherungsypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
merle84
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 04.05.2006, 21:45
Wohnort: Niedersachsen

#1

15.11.2007, 13:39

hallo,

es geht um eine eintragung einer zwangssicherungshypothek. soll dem mdt. schon gleich die GK in rechnung stellen...

ist es korrekt, dass das eine 1,0 ist?

also nach einem wert von 30.000,-€ sind das 340,00 €?

viele grüße merle
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#2

15.11.2007, 14:03

Also eigentlich hätte ich gesagt, dass das 15 € kostet...
Nach welcher Nummer hast Du die Gerichtskosten den abgerechnet?
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
merle84
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 04.05.2006, 21:45
Wohnort: Niedersachsen

#3

15.11.2007, 14:08

hab einen alten forenbeitrag gefunden, aber weil es mir so hoch vorkommt bin ich total verunsichert.

das hier wurde damals geschrieben:

Gerichtskosten: volle Gebühr nach Tabelle zu § 32 KostO gem. § 62 Abs. 1 KostO.
Bei Verteilung auf mehrere Grundstücke liegen mehrere Zwangshypotheken vor, für die jweils gesondert die Eintragungsgebühr erhoben wird, § 63 Abs. 1 KostO

kenn mich damit nicht so gut aus, deshalb wollte ich unbedingt eure meinung hören, weil hier bestimmt jemand ist, der das häufiger hat.
StineP

#4

15.11.2007, 14:15

Gerichtskosten siehe: KV 2210 ff; KV 2220 f. WErtvorschriften:. §§ 54 - 56 GKG.

Kosten bei der Vollstreckung in Immobilien:

Bei der Eintragung einer Zwangshypothek:

*

der Anwalt erhält eine 0,3-fache Gebühr
[Image] Rechtsanwaltsgebühren
* das Grundbuchamt erhält eine volle Gebühr nach der Kostenordnung.
merle84
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 04.05.2006, 21:45
Wohnort: Niedersachsen

#5

15.11.2007, 14:21

also doch wie oben?

aber wieso so viel?
merle84
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 04.05.2006, 21:45
Wohnort: Niedersachsen

#6

15.11.2007, 14:24

sind die 340,00 € korrekt?

versteh schon gar nichts mehr. kann mir noch mal einer weiterhelfen?
aber brauch das unbedingt gleich...
Jupp03/11

#7

15.11.2007, 14:33

Wert: 30.000,00 € = 96,00 € GK
merle84
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 04.05.2006, 21:45
Wohnort: Niedersachsen

#8

15.11.2007, 14:35

danke!!! :)

hast du evtl. einen link, damit ich auch mal in die tabelle gucken kann, wenn ich sie mal wieder benötige?
Jupp03/11

#9

15.11.2007, 14:39

du mußt nach der Kostenordnung für Notare diese Kosten berechnen, nicht nach dem GKG. § 62 KostO
merle84
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 04.05.2006, 21:45
Wohnort: Niedersachsen

#10

15.11.2007, 14:41

oh, ok.

vielen dank noch mal für deine hilfe!!!
Antworten