Zwangsversteigerung aus Titel oder Hypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pieps
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#1

14.11.2007, 10:58

Wir haben einen Titel und in das Grundbuch eine Hypothek eintragen lassen. Zahlung durch Schuldner ist nicht erfolgt.

RA möchte jetzt Zwangsversteigerung machen. Besser aus dem Titel vorgehen oder aus der Hypothek?

Ich kenne mich da leider nicht aus. Er fragte, ob es Vor- und Nachteile gibt.
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butterflybabe
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#2

14.11.2007, 11:00

Ich kenn eigentlich nur die eine Möglichkeit, dass man mit dem Titel die Zwangsversteigerung beantragt.
Gast

#3

14.11.2007, 11:00

die Hypothek habt ihr doch aufgrund des Titels eintragen lassen. Die Hypothek ist eine Voraussetzung für die Zwangsversteigerung.
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butterflybabe
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#4

14.11.2007, 11:03

Die Hypothek ist eine Voraussetzung für die Zwangsversteigerung.
Sicher? Meiner Meinung nach nämlich nicht, ich kann so auch eine Versteigerung beantragen, hab aber vielleicht Pech (wenn ich keine Hypothek) eingetragen habe, dass ich auch kein Geld bekommen, weil die Forderungen der Hypotheken höher als der Verkaufswert sind.
Jupp03/11

#5

14.11.2007, 11:03

Das selbe Thema hatten wir bereits am 06.11.2007 von der selben Fragestellerin, wenn ich mich nicht täusche.
Gast

#6

14.11.2007, 11:06

ja das Thema kam mir auch bekannt vor
Pieps
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#8

14.11.2007, 12:12

Hallo,

ach meine Kollegin hat es mal wieder unter meinen Namen schon reingestellt gehabt. Hab ich nicht gesehen.

Sorry
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