Gegenstandswert???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kapo
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#1

13.11.2007, 09:18

hallo,

ich hab folgendes Problem? wir klagen auf abgabe einer willenserklärung.. d. h. einer löschung einer grundschuld und bestehen eines darlehensvertrages.. und alles im schiedsverfahren..

wie berechne ich den gegenstandswert.. jeweils höhe der grundschuld + höhe des darlehensvertrages oder gibt es hier noch einen anderen wert, da es hier nicht um zahlung sondern um abgabe einer willenserklärung geht..

danke schon mal im voraus..
kapo
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#2

13.11.2007, 09:49

?????
StineP

#3

13.11.2007, 09:56

Bemisst sich meines Erachtens nach § 3 ZPO. Streitwertfestsetzung beantragen.
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#4

13.11.2007, 09:58

Ich denke, als vorläufigen Streitwert kannst du die Beträge der Grundschuld und des Darlehensvertrages nehmen, weil man da durchaus auch das Interesse mit gleichsetzen kann. Evtl. könnte man sich, wenn der Wert dann zu hoch erscheint, im Rahmen des Schiedsverfahrens auf einen anderen Wert einigen. (Grundschulden und Darlehen gehen ja meist über sehr hohe Beträge, da kommt einiges an Gebühren zusammen, was ja vielleicht nicht ganz dem entspricht, was an Arbeit reingsteckt wurde.)
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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kapo
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#5

13.11.2007, 10:01

.. das gericht bittet um einen vorschlag..
kapo
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#6

13.11.2007, 10:04

danke "ReNoTomforde".. würde ich jetzt auch erstmal so machen.. aber gibt es denn extra streitwerte für die abgabe von willenserklärungen??? weißt du auch, welchen § man dafür anwenden kann??
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#7

13.11.2007, 10:21

Für Willenserklärungen gibt es keinen Extra-Streitwert meines Wissens. Aber ich würde folgende §§ angeben:
§§ 26 RVG, 18, 23 KostO
(Aber lieber nochmal kontrollieren, mit den §§ für Streitwerte hab ichs nicht so dicke...)
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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