Pfändung beim Insolvenzverwalter?????

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

11.11.2007, 13:34

Hallo Leute!

Ich habe folgendes Problem!!

Ich soll Unterhalt pfänden, dass Problem ist nur der Schuldner hat ein Insolvenverfahren laufen. Es ist aber ja trotzdem möglich zumindest laufenden Unterhalt zu pfänden. Aber der Schulnder ist auch noch selbständig tätig!

Nun wusste ich nicht wen ich als Drittschuldner angeben soll?

Meine Chefin meint ich soll beim Insolvenzverwalter pfänden weil der die Beträge aushändigt!

Geht das? Ich habe nämlich keine Ahnung wie das gehen soll?????

Brauche dringend hilfe!!! Weinen
Kimmy

#2

11.11.2007, 13:45

Ja das stimmt was Deine Chefin sagt. Der DS ist der Insolvenzverwalter. An diesen werden alle Beträge bezahlt und der Inso-Verwalter verteilt die Beträge, die über der Pfändungsfreigrenze liegen an die Gläubiger. Da Du als Unterhaltsgläubiger mehr pfänden kannst, bekommst Du dann den Unterschiedsbetrag zwischsen dem allgemein pfänbaren Betrag und dem pfändbaren Betrag aus dem Unterhalt, den der Rpfl. festgesetzt hat.
Gast

#3

11.11.2007, 14:11

Hi Kimmy!

Also soll ich in meinem PÜ als Drittschuldner (z. B. RA Klaus Mustermann als Insolvenverwalter) angeben?
Kimmy

#4

11.11.2007, 14:16

Hoppala, ich glaube, ich habe mich oben ein bisschen missverständlich ausgedrückt, also nochmal von vorn: In meinem Pfüb würde ich den Arbeitgeber angeben, sowie auch den Insolvenzverwalter. An den Insolvenzverwalter muss auch zugestellt werden, weil der ja den pfändbaren Betrag sammelt und an die Gläubiger verteilt.
Im PfÜb muss also darauf hingewiesen werden, dass der Schuldner sich in Insolvenz befindet, dass Ihr Unterhaltsgläubiger seid und wer Insolvenzverwalter ist. Bei der Angabe, an wen zugestellt werden soll, muss der Insolvenzverwalter dann auch mit rein. Ich gehe davon aus, dass alle Beteiligten von der Pfändung informiert werden müssen.
Gast

#5

11.11.2007, 14:45

Aber der Schulnder ist selbständig tätig er hat ein kleines Hotel welches zwangsversteigert werden soll. Meine Chefin meint das so idas ich als Drittschulnder den Insollvenzverwalter angeben aber geht das???
Autotextkönigin
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#6

11.11.2007, 16:35

Hallo,

das kommt darauf an, ob der InsVerwalter tatsächlich sein aktuelles Einkommen verwaltet und der SC vom InsV auch tatsächlich monatlich seinen Unterhalt bekommt. Oder ob er selbst weiterwerkelt und monatlich den pfändbaren Anteil abführt.

In beiden Fällen wird jedoch die Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt. Er behält ja mehr, dafür daß er auch Unterhalt zahlt. Tut er es nicht, wird entweder beim InsV gepfändet (wenn er von ihm Unterhalt bekommt) oder direkt beim SC (wenn er selbst weiterwerkelt). Ob der Betrieb bzw. die Selbstständigkeit für die Insolvenzmasse ausgeübt wird, erfährst Du direkt beim Insolvenzverwalter. Wenn das InsVerfahren nach dem 30.05.07 (kann auch 30.06. sein, weiß ich nicht mehr ganz genau) eröffnet wurde, hilft jetzt § 35 Abs. 2 InsO ungemein:

(2) Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. § 295 Abs. 2 gilt entsprechend. Auf Antrag des Gläubigerausschusses oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Gläubigerversammlung ordnet das Insolvenzgericht die Unwirksamkeit der Erklärung an.
und dank § 35 Abs. 3 - dies wird auch veröffentlicht, kann also unter Insolvenzbekanntmachungen.de nachgelesen werden.

Im übrigen hilft durchaus vorab über den InsVerwalter Druck zu machen. Der hört es nämlich meist gar nicht gerne, wenn seine Schäfchen aus der Reihe tanzen!
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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